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Begriff gesucht!

 
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Davi Nguyen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:25    Titel: Begriff gesucht! Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich suche einen Begriff, der sich bedauerlicherweise aus meinem Gedächtnis entfernt hat. Und zwar bedeutet der Begriff, dass man sich in Verfahren auf ältere Fälle mit ähnlichen Sachverhalt bezieht und deren Ausgang zu seinen Gunsten zu nutzen.

Ich hoffe Sie können mir helfen...

MfG

Nguyen
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in Deutschland: "Einschlägige Rechtsprechung" oder "herrschende Rechtsprechung" oder "ständige höchstrichterliche Rechtsprechung" ...

Anderswo z.B. "Präzedenzentscheidung", oder so ähnlich.

Gruß
Peter H.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt irgendwie nach "Präzidensfall" Mit den Augen rollen
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Davi Nguyen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

genau!!!
danke...
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Klingt irgendwie nach "Präzidensfall" Mit den Augen rollen

Zitat:
genau!!!


Sie studieren aber nicht Jura?

Gr
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Davi Nguyen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

nein, ich bin schüler der 9.Klasse (14 jahre).
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

@Davi Nguyen

Gott sei Dank, dann sei's toleriert.
Winken
Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Präzedenzfall (man beachte die Schreibweise) ist kein Begriff des deutschen Rechts. Mehr Informationen gibt es hier.

Im hiesigen Recht spricht man allenfalls von Präjudizien, also gerichtliche Entscheidungen, die in späteren Entscheidungen als "Vorbild" dienen können.
_________________
Bernd Steinbach
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Jugend guckt eben zuviel amerikanische Filme! Sehr glücklich
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
Präzedenzfall (man beachte die Schreibweise) ist kein Begriff des deutschen Rechts. Mehr Informationen gibt es hier.

Im hiesigen Recht spricht man allenfalls von Präjudizien, also gerichtliche Entscheidungen, die in späteren Entscheidungen als "Vorbild" dienen können.
Verlegen *Deutsche Sprache, schwere ...* Auf den Arm nehmen

Google findet den Begriff "Präzidenzfall" 1.280, und "Prezedenzfall" 173.000 mal. *Ich bin also nicht alleine* Lachen

Der ARD-Ratgeber Recht schreibt zu "Präzedenzfall"
Zitat:
Präzedenzfall ist ein Sachverhalt, dessen gerichtliche Entscheidung für die Entscheidung gleichgelagerter Fälle für die Zukunft verbindlich ist.
Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02497.html

@ Karsten zu
Zitat:
Ja, die Jugend guckt eben zuviel amerikanische Filme! Sehr glücklich
Verlegen Ich auch Lachen
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Bernd Steinbach
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Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Der ARD-Ratgeber Recht schreibt zu "Präzedenzfall"
Zitat:
Präzedenzfall ist ein Sachverhalt, dessen gerichtliche Entscheidung für die Entscheidung gleichgelagerter Fälle für die Zukunft verbindlich ist.
Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw02497.html


Das ist als Definition auch richtig. Nur kennt das deutsche Recht grundsätzlich einen Präzedenzfall nicht. Im Mietrecht gab es allerdings einen sogenannten Rechtsentscheid ( § 541 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung)
_________________
Bernd Steinbach
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.01.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bernd Steinbach hat folgendes geschrieben::
Das ist als Definition auch richtig. Nur kennt das deutsche Recht grundsätzlich einen Präzedenzfall nicht.
Auch hier ein entschiedenes Jein... zwar ist jeder Sachverhalt individuell zu würdigen, aber es gibt sowas wie die Einheitlichkeit der Rechtsordnung. Und ein AG Nimmersatt hat sich bei identischer Rechtslage an der obergerichtlichen Judikatur, insb. der des BGH, zu orientieren Winken
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
hat sich bei identischer Rechtslage an der obergerichtlichen Judikatur, insb. der des BGH, zu orientieren


Was heißt "hat sich zu orientieren"? Sicher wird der Amtsrichter dem BGH-Urteil Aufmerksamkeit schenken und ihm in den meisten Fällen auch folgen, sei es dass ihn die Argumentation des BGH überzeugt oder auch nur, dass er die Parteien nicht überflüssigerweise in Rechtsmittel treiben will, die dann vermutlich im Sinne der BGH-Rechtsprechung enden werden. Aber er 'hat' sich eben nicht zwingend an die BGH-Rechtsprechung zu halten (Art. 20 III GG) - das ist gerade der Unterschied zum englischen System der strikten Präjudizienbindung von oben nach unten im hierarchischen Gerichtsaufbau. (Und manche Änderung auch der BGH-Rechtsprechung ist nur dadurch zustandegekommen, dass ein untergerichtlicher Richter doch einmal wider den Stachel gelöckt und so dem BGH, wenn der Fall dann schließlich bei ihm landete, überhaupt erst die Gelegenheit zur Rechtsprechungsänderung verschafft hat.)

Gruß,
moro
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Google findet den Begriff "Präzidenzfall" 1.280, und "Prezedenzfall" 173.000 mal. *Ich bin also nicht alleine* Lachen

Mit Ihrem "Präzidensfall" (s.o.) sind Sie aber fast allein: 491 Google-Treffer! Sehr böse
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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