Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.01.07, 19:16 Titel: Kündigung seitens der Versicherung
Hallo,
ich musste eben über folgenden fiktiven Fall nachdenken und würde gerne eure Meinung dazu hören.
Mal angenommen eine Versicherung kündigt seinem Kunden wegen Zahlungsverzug nachdem ein Mahnbescheid vom Amtsgericht gekommen ist.
Der Kunde hat in der Zwischenzeit den geforderten Jahresbetrag gezahlt.
Nun trifft die Kündigung ein. Der Jahresbetrag würde bis einschließlich 06.2007 reichen. Die Kündigung erfolgte zum 09.2006. Das heißt von der gezahlten Jahresprämie wurden effektiv 3 Monate genutzt.
Nun weigert sich die Versicherung den überschüssigen* Betrag zurück zu zahlen, mit der Begründung das sie laut Versicherungsgesetz ein recht darauf habe die gezahlte Prämie für ein Jahr zu behalten, den Versicherungsschutz aber vorzeitig zu kündigen.
* Überschüssiger Betrag für den Zeitraum 09.2006 bis 06.2007
Außerdem verschickt die Versicherung auch noch Mahnungen für nicht gezahlte Beiträge für den Zeitraum 11.2006 - 01.2007, obwohl ja der Betrag bereits gezahlt wurde und dazu noch die Versicherung gekündigt ist.
Freue mich über eure Antworten zu diesem höchst seltsamen Fall.
Is kein seltsamer Fall. Steht so im Versicherungsvertragsgesetz, im § 40.
Mich wundert allenfalls die Aussage, dass gekündigt worden wäre, nachdem der VN den geforderten Beitragsrückstand gezahlt hat. Oder hab ich da was missverstanden? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.