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Verfasst am: 26.09.04, 15:57 Titel: Aufenthaltsrecht für Kinder über 16 Jahre
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Wir sind 3 Kinder die seit über 30 Jahre in Deutschland leben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Vor ca. 28 Jahren brachten unsere Eltern unsere damals 2 Jährige Schwester aus gesundheitlichen Gründen nach Marokko. Sie wuchs bei unseren Großeltern auf. Unsere Großeltern verstarben nach Jahren, meine Schwester blieb alleine in Marokko. Als unsere Eltern nochmals versuchten unsere Schwester hier rüber zu bringen, war dies natürlich nicht mehr möglich da sie schon über 16 Jahre alt war. Meine Schwester ist immer über diese Situation sehr depremiert, da Ihre Familie in Deutschland lebt und Sie alleine lebte. Vor zwei Jahren heiratete Sie und bekam ein Kind.
Trotzdem ist sie weiterhin sehr krank vor Sehnsucht nach dem Leben mit Ihren Eltern und Geschwistern.
Ich möchte hiermit fragen ob es irgendeine Möglichkeit der Familienzusammenführung gibt. Ich muß dazu noch betonen, daß meine Schwester in Deutschland geboren ist.
Mir ist es auch sehr wichtig mit meiner Schwester zusammenzusein, da ich Diabetikerin binund habe 3 Kinder und wir uns gegenseitig unterstützen könnten.
Da es nicht ihre freie Entscheidung gewesen ist und diese vor der Volljährigkeit gefallen ist müßte es doch eine Möglichkeit geben, die Entscheidung unserer Eltern gerichtlich anzufechten.
Verfasst am: 27.09.04, 06:39 Titel: Re: Aufenthaltsrecht für Kinder über 16 Jahre
Hallo,
eine Familienzusammenführung Volljähriger, noch im Ausland lebender Familienangehöriger, ist leider grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt umso mehr, wenn diese bereits verheiratet sind und eine eigene Familie gegründet haben.
Lediglich zur Vermeidung einer "außergewöhnlichen Härte" ist ein Nachzug möglich. Diese liegt aber nur in den seltensten Fällen vor (denkbar z.B. bei Pflegebedürftigkeit, wenn Betreuung und Pflege nicht durch andere Personen geleistet werden kann). _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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