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recht.de :: Thema anzeigen - Gewonnener Prozess: Wie komme ich an meine Nebenforderungen?
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Gewonnener Prozess: Wie komme ich an meine Nebenforderungen?

 
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Skinner75
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.01.07, 13:32    Titel: Gewonnener Prozess: Wie komme ich an meine Nebenforderungen? Antworten mit Zitat

Also,

Person A hat auf Schadenersatz geklagt und Recht bekommen. Person A hat sich selbst
vertreten.

Jetzt bekommt Person A den Schaden zu 30% ersetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt die beklagte Person B. Allerdings hatte Person A noch weitere Kosten, die er "vorgeschossen" hat, um an sein Recht zu kommen, die da wären: Kosten für Mahnbescheid, Portoauslagen, Gerichtskosten Mahngericht, Gerichtskosten Amtsgericht, Zeugengeld usw.

Diese Kosten gehörten nicht zur Hauptforderung, sondern zur Nebenforderung.

Muß die beklagte Person B jetzt diese Nebenforderungen an Person A begleichen, oder muß er diese Nebenforderungen gar von Person B einklagen?
Gerichtskostenvorschuss und Zeugengeldvorschuss hat Person A direkt an das Amtsgericht bezahlt. Bekommt er das Geld vom Gericht wieder oder vom Beklagten?

Besten Dank und Gruß,
Sebastian


Zuletzt bearbeitet von Skinner75 am 29.01.07, 15:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten des Verfahrens können im Kostenfestsetzungsverfahren innerhalb des anhängigen Prozesses gegenüber der Gegenseite festgesetzt werden (§§ 103 ff ZPO).
_________________
Bernd Steinbach
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