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Verfasst am: 30.01.07, 16:49 Titel: Nachträglich erweitern auf mehrere Beklagte
Aus einem Verkehrsunfall ist die Schadenshöhe strittig.
Bezüglich dem Grunde hat die gegnerische Versicherung bislang keine Vorbehalte.
A möchte nun gegen die Versicherung klagen, um im gerichtlichen Verfahren ein rechtschutzgedecktes Sachverständigengutachten zu beantagen und die Differenz zwischen Kostenvoranschlag und dem bislang anerkanntem Schaden zu erlangen.
A möchte nur die Versicherung verklagen und den Fahrer und den Halter außen vor lassen, damit dort nicht schlafende Hunde bezüglich der Haftungsquote geweckt werden.
Wenn die Versicherung nun im gerichtlichen Verfahren doch den Anspruch dem Grunde nach bestreitet und den Fahrer als Zeugen benennt, kann A dann die Klage noch auf den Fahrer erweitern und diesen in die Parteistellung bringen? Gibt es hierfür eine Frist? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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