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Interessent99 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 25.01.07, 17:04 Titel: Türschloss - Sicherheit gleich Null |
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Hallo, guten Tag!
Folgendes Szenario:
Ein Haustür-Schloss entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards.
Die Haustür führt direkt in eine Wohnung.
Mieter A weist den Vermieter einige Male darauf hin, dass dieser Missstand behoben werden muss (Es handelt sich hier um ein Schloss wofür man nur diese "Uralt-dicken Schlüssel" benötigt, welches es einem Einbrecher einigermaßen leicht machen würde in die Wohnung zu kommen), der Mieter wurde auch schon von anderer Seite darauf hingewiesen dass "falls dort wer einbricht", keine Hausratversicherung für den Schaden aufkommen würde. Vermieter reagiert mit Vertröstungen.
Wer würde eigentlich bei einem Einbruch haften, wenn es zum Schadensfall käme?
Ist es gesetzlich geregelt, dass Vermieter seine Wohnungen mit sicheren Schlössern ausstatten muss?
Ein Kostenvoranschlag, den der Mieter hat machen lassen (neues -Sicherheits-Schloss mit allem Drum und Dran) 150 Euro. Ist dem Vermieter zu teuer, er lässt das "irgendwann von Verwandtschaft machen".
Klar, Mieter könnte selbst ein Schloss einbauen lassen und beim Auszug mitnehmen, aber wozu? 150 Euro sind ne Menge Geld...
Weiß jemand Rat?
Danke für Ihre Einschätzungen! |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.01.07, 17:15 Titel: |
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Man könnte ja auch ne Hausrat abschließen.....oder im Falle eines Einbruchs die Neuanschaffung selbst bezahlen ? Für 150.- bekommt man sicher ne Menge....  _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Interessent99 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 25.01.07, 17:21 Titel: |
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In dem Fall gibts eine Hausratversicherung, die Frage ist ob die im Schadensfalle zahlen würde. Das waren ernst gemeinte Fragen, hoffte auf ernst gemeinte Antworten.  |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 25.01.07, 17:26 Titel: |
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| Interessent99 hat folgendes geschrieben:: | In dem Fall gibts eine Hausratversicherung, die Frage ist ob die im Schadensfalle zahlen würde. Das waren ernst gemeinte Fragen, hoffte auf ernst gemeinte Antworten.  | Dann verschiebibere ich mal ins passende Forum... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Hinnerk14 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 403 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25.01.07, 18:56 Titel: Gemietet wie gesehen? |
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Ich denke mal, das Schloß war schon zum Zeitpunkt des Mietbeginns eingebaut.
Insofern ist es so gemietet.
Eine Vorschrift für eine bestimmte Sicherheitsklasse von Türen gibt es nicht.
Wenn Du Sicherheit möchtest, must Du diese wohl selber bezahlen, wobei 150,€
noch sehr günstig sind.
Du kannst diese aber bei einem späteren Auszug mitnehmen und die jetzt vorhandenen
Teile wieder einbauen. _________________ Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen ) |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 25.01.07, 22:26 Titel: |
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Exakt!
Der Mietvertrag besagt "...die Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt...zu den bei Vertragsbeginn vereinbarten Konditionen..."
Bei Unterschrift des Mietvertrags war dem Mieter der Zustand der Wohnung bekannt, inkl. der Zugangssicherung. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter noch Leistungen vor Einzug / Übergabe erbringen muss (z.B. Austausch des Schloß....) ?
Damit ist der Mieter für sein "Reich" zuständig. Das gleiche gilt auch für Einfach-/Isolierverglasung / abschließbare Fenstergriffe / Stellplätze usw.... _________________ MfG,
Duisburger
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Interessent99 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 26.01.07, 09:24 Titel: |
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Vielen herzlichen Dank. Schriftlichen Mietvertrag gibts zwar keinen und zu Beginn war auch nur mündlich vereinbart, dass ein anderes Schloss hinkommt, aber geredet wird ja bekanntlich viel auf der Welt
Many thanx ! |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 26.01.07, 13:49 Titel: |
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| Interessent99 hat folgendes geschrieben:: | In dem Fall gibts eine Hausratversicherung, die Frage ist ob die im Schadensfalle zahlen würde. Das waren ernst gemeinte Fragen, hoffte auf ernst gemeinte Antworten.  |
einige hausratversicherer verlangen bestimmte sicherungsmaßnahmen, z.b. "ein nach außen bündig abschließender Schließzylinder".
fehlen die entsprechenden sicherungsmaßnahmen, und wird dann auch tatsächlich durch die tür eingebrochen, zahlt eine solche hausratversicherung nichts.
bricht ein täter dagegen durch das fenster ein, spielt das türschloß keine rolle, es besteht grundsätzlich versicherunsgchutz (kausalität).
es gibt aber auch hausratversicherer, die keine besonderen sicherungsmaßnahmen verlangen. dort besteht dann auch bei einfachsten schlössern versicherungschutz. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 29.01.07, 15:18 Titel: |
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Vorschlag: Steck-Zylinder rein, damit lässt sich das Schloss nicht mit jeder Haarnadel öffnen. Kostet 5-10 Euro und man kann das Schloss nach Mietende mitnehmen und wieder verwenden (notfalls für Kellertürsicherung etc.).
Bei 150 Euro würde ich mir überlegen, das (rückbaubar!) selbst einbauen zu lassen und bei Mietende wieder zurück zu bauen. Habe schon mehr Geld in Wohnungen gesteckt um sie für mich angenehm und sicher bewohnbar zu machen... |
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