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Internetauktionshaus [Name geändert] gefälschte ware gekauft

 
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tomcos
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.01.07, 10:39    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] gefälschte ware gekauft Antworten mit Zitat

sehr geehrte damen und herren,

mich interessiert wie es wäre, wenn jemand bei Internetauktionshaus [Name geändert] gefälschte ware ersteigert und nichts von der tatsache der fälschung weiss.
die anwälte der geschützten marke dem käufer eine unterlassungserklärung zukommen lassen und geld für die vernichtung des falsifikats fordern. wie kann man dagegen vorgehen.
anzumerken wäre noch, die person wusste nicht von der fälschung und der standort des artikels wäre deutschland gewesen. tatsächlich würde die ware aus dem ausland geschickt werden und der zoll würde das falsikat finden. heisst die person wusste nicht das sie mit dem kauf gefälschte ware einführt, da ja der standort deutschland aufgeführt war.
besteht ein anspruch auf die kosten der vernichtung und die unterlassungserklärung?

vielen dank für ihre aufmerksamkeit
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 06.02.07, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst hat der Schuldner nicht erfüllt. §263 StGB käme auch noch in Betracht.
_________________
Silent leges inter arma
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