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Darf eine Firma eine Dienstleitung "für immer, garantiert bis zum Ende der Menschlichen Existenz" anbieten und damit werben ohne einen Nachweis dafür erbringen zu können, es könnte doch auch sein, dass die Firma irgenwann pleite geht. Kann rechtlich dagegen vorgegangen werden?
Ich denke das ist unlauterer Wettbewerb, ich glaube 30 Jahre sind max
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.01.07, 18:41 Titel:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 3/8 O 151/03) hat folgendes geschrieben::
Soweit ersichtlich, wird auch innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Kommentarliteratur die Gewährung einer über 30 Jahre hinaus reichenden Haltbarkeitsgarantie als mit § 202 Abs. 2 BGB unvereinbar angesehen, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Garantie vom Verkäufer oder von einem Dritten übernommen wird.
_________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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