| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Olel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 35
|
Verfasst am: 31.01.07, 10:03 Titel: Eigene Haftpflicht für Nebentätigkeit? |
|
|
Hallo,
Person A ist haftpflichtversichert und hat zum 1.10.2006 eine freiberufliche Nebentätigkeit (2 Stunden / Woche) begonnen, die neben der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit ausgeübt wird.
Ist es notwendig, dass sich A für die Nebentätigkeit zusätzlich haftpflichtversichert oder deckt die "normale" private Haftpflichtversicherung diese Tätigkeit mit ab?
A gibt in ihrer Nebentätigkeit Sprachunterricht für kleine Kinder => ein Schadensfall (Personenschaden) wäre also denkbar.
Grüß,
Ole |
|
| Nach oben |
|
 |
Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
|
Verfasst am: 31.01.07, 10:13 Titel: |
|
|
Sie sagen es doch selbst... "private" Haftpflicht.
Die Nebentätigkeit ist erwerbsmäßig, also nicht "privat" sondern "beruflich"...
Laut AHB ist das soweit ich es noch in Erinnerung habe ausgeschlossen, sogar ehrenamtliche Tätigkeiten sind da ausgeschlossen...
Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Versicherung des A anrufen und nachfragen,
vielleicht decken die das auch für einen geringen Mehrbeitrag mit ein...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
|
| Nach oben |
|
 |
Olel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 35
|
Verfasst am: 31.01.07, 10:25 Titel: |
|
|
| Ok, danke! |
|
| Nach oben |
|
 |
Motz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2007 Beiträge: 350
|
Verfasst am: 31.01.07, 11:44 Titel: |
|
|
Als Begründung für das Versagen des Versicherungsschutzes ist anzusehen, dass es sich bei der Privathaftpflichtversicherung um die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens handelt. Ausgenommen sind die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art ...
mfg
Motz |
|
| Nach oben |
|
 |
Olel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 35
|
Verfasst am: 12.02.07, 15:21 Titel: |
|
|
Ich komme nochmal auf dieses Thema zurück.
A hat bei Versicherung nachgefragt: diese bietet keine entsprechende (Zusatz-)Versicherung an.
Wo kann A sich informieren? Gibt es z.B. einen Vergleich verschiedenen Haftpflichtvers. für Selbstständige im Internet?
Wäre für einen Tipp sehr dankbar!
Gruß,
Ole |
|
| Nach oben |
|
 |
woka FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 73
|
Verfasst am: 13.02.07, 07:55 Titel: |
|
|
Auch bei einer Privathaftpflicht für Selbstständige bleibt der berufliche Bereich ausgeschlossen.
Vgl. Motz.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil |
|
| Nach oben |
|
 |
Olel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2005 Beiträge: 35
|
Verfasst am: 13.02.07, 14:58 Titel: |
|
|
Hallo woka,
da liegt jetzt offensichtlich ein Missverständnis vor.
Das die Privathaftpflicht nicht zuständig ist, hatte ich verstanden.
Es geht mir jetzt darum, dass A sich eine entsprechende (Berufs)haftpflicht zulegen möchte/sollte und zu diesem Zweck verschiedene Angebote vergleichen möchte. Daher meine Frage, ob es dafür geeignete Vergleiche z.B. im Internet gibt.
Gruß,
Ole |
|
| Nach oben |
|
 |
woka FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2006 Beiträge: 73
|
Verfasst am: 13.02.07, 15:17 Titel: |
|
|
Eine Berufshaftpflicht gibt es in diesem Sinne nicht.
Es werden sog. Amtshaftpflichtversichgerungen angeboten, z. B. für Lehrer, Mitarbeitern in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Krankenschwestern usw usw.
Die selbstständige Lehrtätigkeit ist meiner Meinung nach aber nicht in einer derartigen Versicherung unterzubringen.
Einzige mir einfallende Möglichkeit, sich zu schützen, könnte sein, einen Haftunsverzicht mit den Schülern/Eltern zu vereinbaren (für Schäden aus der Lehrtätigkeit).
Anderer Tip: Mal einen auf diesem Gebiet erfahrenen RA zu befragen.
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil |
|
| Nach oben |
|
 |
Cassidy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.06.2006 Beiträge: 169
|
Verfasst am: 13.02.07, 22:55 Titel: |
|
|
Nebenberufler nahezu jeder Berufsart, u.a. auch für Lehrtätigkeiten, können für ihren Job eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließen, auch Einzelpersonen.
Einfach mal einen der größeren Versicherer kontaktieren. |
|
| Nach oben |
|
 |
Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
|
Verfasst am: 13.02.07, 23:04 Titel: |
|
|
| woka hat folgendes geschrieben:: | | Eine Berufshaftpflicht gibt es in diesem Sinne nicht... |
Das heißt dann Betriebshaftpflicht und wird eigentlich von jedem Versicherer tarifiert / angeboten (nach Betriebsrisiko).
Der Vorteil ist/wäre, dass i.d.R. die Privat-Haftpflicht dann eingeschlossen ist (für den Betriebsinhaber / Versicherungsnehmer)  _________________ MfG,
Duisburger
Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen |
|
| Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
|
| Nach oben |
|
 |
mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
|
Verfasst am: 14.02.07, 00:01 Titel: |
|
|
Das gilt nicht nur für Gewerkschaften, sondern auch für andere Berufsverbände. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
|
| Nach oben |
|
 |
|