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OWI-Anzeige und Unterlassungsklage für dieselbe Handlung ?

 
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 15:50    Titel: OWI-Anzeige und Unterlassungsklage für dieselbe Handlung ? Antworten mit Zitat

Stimmt es, dass Handlungen, die nach OWiG behandelt werden, nicht mehr zivilrechtlich beklagt werden dürfen ?
Also zum Beispiel:
Jemand stellt Anzeige nach OWiG § 117 wegen wiederholter Ruhestörung durch den geliebten Nachbarn, der immer wieder lautstarke Bauarbeiten an Sonn- und Feiertagen und nächtliche E-Gitarren-Übungen mit sattem Subwoofer (oder wie man das schreibt) durchführt. Da die OWi-Anzeige nicht die sehnlichst erhoffte Normalruhe bringt, die Handlungen sogar zunehmen und umfangreicher werden, möchte der gestörte Geschockt Nachbar Unterlassungsklage erheben. Geht das ?

Danke für Antworten.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.01.07, 19:06    Titel: Re: OWI-Anzeige und Unterlassungsklage für dieselbe Handlung Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Stimmt es, dass Handlungen, die nach OWiG behandelt werden, nicht mehr zivilrechtlich beklagt werden dürfen ?


Nein. Eine solche Einschränkung gibt es in keinem Gesetz.

(Für den Fall, daß die Frage kommt "Wo steht das?" - nirgends. Und weil es nirgends steht, gibt es auch kein "Verbot", wegen einer bestimmten Sache zivilrechtlich zu klagen.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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