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Verfasst am: 06.02.07, 20:52 Titel: "Möglichkeiten" von Bankangestellten ???
Hallo,
mein erster Beitrag in diesem Forum ist gleich eine konkrete Frage, die mich beschäftigt.
Angenommen, Person X hat bei einer Bank A eine Versicherung (Privatrente) abgeschlossen.
Person X hat aber bei 2 weiteren Banken B + C (Giro)Konten.
Ist es nun theoretisch möglich, dass ein Bankangestellter/Filialleiter der Bank A direkte Einsicht auf die Konten der Banken B+C der Person X bekommen kann. Kann der Mitarbeiter der Bank A also konkret sehen (wenn er will), wieviel Geld sich auf den Konten der Banken B+C der Person X befindet? Oder ist dazu evtl. das Einverständnis der Bank B + C nötig?
Zum einen interessiert mich die rechtliche Seite (darf der das überhaupt?); vielmehr aber
interessiert mich, ob solch ein Vorgehen theoretisch überhaupt möglich ist? Welche "Möglichkeiten" hätte ein Filialleiter der Bank A diesbezüglich überhaupt?
Für Infos/Beiträge schon einmal Vielen Dank!
(ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt)
a) warum sollte eine 2. Bank Auskünfte geben zu Salden u. Bewegungen ??? Es gibt 1. das Bankgeheimnis ( unterschreibt jeder Bankmitarbeiter ) u. 2. sind das dann ja auch noch Wettbewerber .. warum sollte also Bank B Auskünfte erteilen ?
b) Welches Ansinnen sollte der Filialleiter denn überhaupt dafür haben ? Wenn es z.B. um Geldanlagen geht dann liegt es ja in der Beratungsqualität des Filialleiters um dann event. das Geschäft zu machen.
ein Interesse daran, zu wissen, wie der Kontostand (die Kontoführung, weitere Kredite oder Anlagen) des Kunden bei anderen Banken (insbesondere der Hausbank) ist, liegt typischerweise im Kreditbereich vor. Wenn der Kunde also sein Girokonto bei Bank A hat und bei Bank B einen Kredit möchte, ist B natürlich an diesen Informationen von A interessiert.
Hierfür gibt es ausschlieslich das Bankauskunftsverfahren. Hierbei unterschreibt der Kunde der Bank B die Genehmigung, Auskünfte von A einzuholen. A gibt dann sehr allgemeine Auskünfte (Besteht eine Kontoverbindung ja/nein, Gibt es Kredite ja/nein, Gab es Zahlungsstörungen ja/nein).
Detailinformationen oder Kontostände bekommt B (legal bzw. banküblich) von A nicht. Wenn B den Kontostand möchte, muss sie den Kunden bitten, einen Kontoauszug vorzulegen.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Kunde die Bank B beauftragt, das Konto/den Kredit von A abzulösen, fragt B A nach dem Ablösebetrag (und erhält den auch, da sonst die Ablösung nicht möglich wäre).
Mir geht es, wie beschrieben, hauptsächlich um die theoretische Möglichkeit.
Hat ein Filialleiter einer Bank THEORETISCH die Möglichkeit, den Kontostand eines Kunden bei einer anderen in Erfahrung zu bringen.
Nach Karstens Angaben scheint dies also nicht der Fall zu sein.
Nochmals Danke! [/b]
Mir geht es, wie beschrieben, hauptsächlich um die theoretische Möglichkeit.
Legal und ohne Zustimmung des Kunden natürlich nicht. Ausser natürlich wie immer "inoffiziell" auf dem Dorf:
Mein Schwager arbeitet bei der XY-Bank, frage ich doch einfach mal den ... (sollte dann aber besser nicht rauskommen).
Und abends in der Dorfkneipe besteht natürlich theoretisch auch die Möglichkeit, dass der Dorfapotheker im Suff herumerzählt, wer denn so welche Medikamente bezieht ...
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