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Schwangerschaftsbekleidung

 
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 18:02    Titel: Schwangerschaftsbekleidung Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat in der 10. SSW Schwangeren Mehrbedarf und Schwangerschaftsbekleidung beantragt.
Ein positiver Bescheid erreichte Person A eine Woche später.
Ab der 12. SSw wurden der Schwangeren Mehrbedarf gewährt und es wurden 148 € für Schwangerschaftsbekleidung gewährt.
In der 16. SSW hat Person A erfahren das ihr Sohn nicht lebensfähig (Anenzephalie) ist und ein Spätabbruch gemacht werden muss.
Müssen nun die Gelder für den Mehrbedarf und die Bekleidung zurück gezahlt werden?
Zumal beides schon für Arztkosten und Bekleidung ausgegeben worden ist.

Danke für Eure Hilfe.
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bescheid war zum Zeitpunkt des Erlasses rechtmäßig. Ein Widerruf müsste also nach § 47 SGB X erfolgen. Da die gewährte Leistung bereits verbraucht wurde, kann in einem solchen Fall nichts zurückgefordert werden.

*persönlicheMeinung on*
Wer als Behördenmensch bei einer solchen Situation über eine Rückforderung auch nur nachdenkt oder gar tatsächlich durchzieht, gehört standrechtlich erscho....
*persönlicheMeinung off*
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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Gerd aus Berlin
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

"(2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung."
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__21.html

Wurde hier eine Woche zu früh gewährt, kann dies zurückgefordert werden, falls § 45 SGB X keine Ausnahme vorsieht:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004500

Für den Rest der Zeit nicht, da die Schwangerschaft, mithin der Mehrbedarf ja vorlag.

Die einmaligen Leistungen nach Absatz 3 Nr. 2 § 23 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html
"Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt"

werden selten verfrüht ausgezahlt. Umstandsmoden zurückzuzahlen wäre wohl obsolet, wenn man die Quittungen dafür zeigt.

Allerdings sollte man die nicht gleich verschenken, falls man wieder Bedarf haben könnte: 2 x gibt es eine "Erstausstattung" selten.

Für Kinderbedarf wurde wohl noch nichts gezahlt. Falls doch, dann wäre noch nicht ausgegebenes Geld sicher zurückzuzahlen.

Gruß aus Berlin, Gerd[/b]
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 21.02.07, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die schnelle Hilfe.

Verfürht wurde der Mehrbedarf nicht ausgezahlt, Person A hat einen Positiven bescheid bekommen und die 1. Auszahlung fand in der 13. SSW Anfang Februar statt.
Also braucht sich da Perosn A keine Sorgen zu machen !?!

Quittungen hat Person A leider nicht mehr Geschockt
Typisch Frau halt gekauft, zu Hause anprobiert, passt alles, sieht gut aus, "Verpackungsmaterial in den Müll".
Würde es da reichen die neuwertige Kleidung vorzulegen?

Babyerstaustattung wurde noch nicht bezahlt. Traurigerweise kam heute ein wirklich sehr netter Aussendienstler vorbei, der sich die Wohnung anschauen wollte. Person A hat diesem dann auch mündlich schonmal mitgeteilt, das kein Mehrbedarf mehr benötigt wird. Und das Atteste (sofern gewünscht) vom Arzt/Krankenhaus nachgereicht werden, wenn der Spätabbruch getätigt wurde.

@ Kirchturm
Ähnluich habe ich bisher auch immer gedacht, aber man hört ja immer wieder von Rückforderungen auch von der Familienkasse z.B. . Und um im Moment nicht einfach völlig durchzudrehen versuche ich mich jetzt einfach mit sowas abzulenken, und um einfach darauf vorbereitet zu sein falls da doch was kommt. Meist vergisst man solche "Nebensächlichkeiten" in solch einer Situation und die Treffen einen dann noch härter.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 01:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ablenken und Sorgen sind völlig unnötig. Abwarten und Tee trinken wäre angesagt.

Die Chancen sind groß, dass Alles auf sich beruhen gelassen wird. Nur die Umstandsmode sollte man nicht wegschmeißen und binnen 2 Jahren wieder welche beantragen:-).

Das Amt kann sich denken, dass das Geld schon ausgegeben worden ist. Auf Nachfrage bestätigt man das halt und zeigt notfalls die Klamotten vor.

Gruß aus Berlin, Gerd
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