Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
wir haben den seltenen fall einer legaldefinition in 585 I satz 2 BGB. ein blick in den palandt belehrt uns, dass auch "wiesen- und weidewirtschaft" darunterfällt, wenn sie denn dazu bestimmt ist, pflanzliche oder tierische erzeugnisse zu gewinnen (o.w.n.).
jetzt kommt es darauf an: wird das grundstück als garten (= zur erholung) oder für kaninchenfutter genutzt? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Da sehe ich keinen Unterschied. Ob ein Garten zur "Erholung" oder ob der Pächter einen tatsächlichen Ertrag erwirtschaftet spielt für die Kündigung keine Rolle. In beiden Fällen ist es eine Pacht, Landpacht.....
Das Grundstück wurde nur gepachtet, um dort mit Freunden zu grillen und in der Sonne zu relaxen. Was mit den Äpfeln geschehen sollte, die dort auf den Bäumen wachsen, blieb dem Pächter überlassen. Letztlich ist es nur eine Wiese mit ein paar Obstbäumen darauf...
Puuh, um das Gesetzesdeutsch zu entwirren, würde das bedeuten, dass der Pachtvertrag tatsächlich zum 30.9.09 gekündigt werden könnte? Also falls es solch einen Pachtvertrag überhaupt geben würde?!?
werner, die kündigungsfristen unterscheiden sich aber je nachdem, ob es nun eine pacht oder aber eine landpacht ist. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Das gestaltet sich sehr schwierig. Wie der Pächter das gepachtete Grundstück nutzt ist möglicherweise nicht im Pachtvertrag vereinbart. Daher sollte es egal sein ob dort die Äpfel geerntet werden oder am Baum verfaulen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.