Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verpächter betritt ständig Grundstück. Kündigungsgrund?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verpächter betritt ständig Grundstück. Kündigungsgrund?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

wir haben den seltenen fall einer legaldefinition in 585 I satz 2 BGB. ein blick in den palandt belehrt uns, dass auch "wiesen- und weidewirtschaft" darunterfällt, wenn sie denn dazu bestimmt ist, pflanzliche oder tierische erzeugnisse zu gewinnen (o.w.n.).

jetzt kommt es darauf an: wird das grundstück als garten (= zur erholung) oder für kaninchenfutter genutzt?
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Da sehe ich keinen Unterschied. Ob ein Garten zur "Erholung" oder ob der Pächter einen tatsächlichen Ertrag erwirtschaftet spielt für die Kündigung keine Rolle. In beiden Fällen ist es eine Pacht, Landpacht.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Bär
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das Grundstück wurde nur gepachtet, um dort mit Freunden zu grillen und in der Sonne zu relaxen. Was mit den Äpfeln geschehen sollte, die dort auf den Bäumen wachsen, blieb dem Pächter überlassen. Letztlich ist es nur eine Wiese mit ein paar Obstbäumen darauf...

Puuh, um das Gesetzesdeutsch zu entwirren, würde das bedeuten, dass der Pachtvertrag tatsächlich zum 30.9.09 gekündigt werden könnte? Also falls es solch einen Pachtvertrag überhaupt geben würde?!?


Grüsse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

werner, die kündigungsfristen unterscheiden sich aber je nachdem, ob es nun eine pacht oder aber eine landpacht ist.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Das gestaltet sich sehr schwierig. Wie der Pächter das gepachtete Grundstück nutzt ist möglicherweise nicht im Pachtvertrag vereinbart. Daher sollte es egal sein ob dort die Äpfel geerntet werden oder am Baum verfaulen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.