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Wohnung weitervermietet, trotzdem soll ExMieter zahlen

 
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Mafra6791
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.11.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:54    Titel: Wohnung weitervermietet, trotzdem soll ExMieter zahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender fiktiver Sachverhalt:

Mieter (M1) ist nach fristloser Kündigung am 07.02.2009 aus der Wohnung ausgezogen.

Schlüsselübergabe erfolgte am 19.02.2009 an bevollmächtigten RA des Vermieters (V).
Wohnungsübergabe verweigerte V1 mit M1 (belegbar durch Zeugen).

Nachmieter (M2) erhält vom RA am 10.03.2009 den Schlüssel zur ehemaligen Wohnung des M1.

M1 erhält am 12.02.2009 ein Schreiben des RA im Auftrage des V, dass M1 die Wohnung bis zum 20.03.2009 zu streichen habe und bis zum 31.03.2009 Miete zu zahlen habe.

Davon ausgehend, dass die fristlose Kündigung berechtigt war (Nachweise liegen vor):
1. Hat der V überhaupt einen Anspruch auf das Streichen, wenn die Wohnung bereits weiter vergeben ist? M2 hat ja bereits die Wohnungsschlüssel.
2. Hat der V einen Anspruch auf Zahlung der Miete bis 31.03.2009, wenn M2 bereits seit dem 10.03.2009 die Schlüssel hat und einziehen kann?

Welche gesetzlichen Grundlagen / Entscheidungen liegen den Rechten des M1 zu Grunde?
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Ja, wenn Schönheitsreparaturen wirksam im Mietvertrag vereinbart wurden. Dann muss dies auch erledigt werden. Egal ob fristlos gekündigt oder ordentlich.

2.) Wird schwer zu beantworten sein, möglich wärs. Allerdings wohl eher nicht wenn der Nachmieter ab dem Zeitpunkt die Wohnung gemietet hatte. Denn doppelt kassieren darf der VM nicht. Wenn allerdings erst ab dem 01.04 die Wohnung vermietet wurde, dann wird die Miete wohl als Schadensersatz einklagbar sein.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

2 ) Wenn ein neuer Mieter die Wohnung bezieht, braucht der alte Mieter ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zahlen.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Weswegen hat der Vermieter die Wohnungsübergabe verweigert und wieso wurden trotzdem die Schlüssel dem RA vom Vermieter übergeben?
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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ralph12345
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat denn gekündigt, Vermieter oder Mieter?
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