Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Aber wie sieht es mit dem Posten " wenn der vermieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat" aus?? (...) muß ich dann in meinem fall doch zahlen??
ja.
der ablesedienst ist aber, wie gesagt, des vermieters erfüllungsgehilfe. das heißt, der vermieter muß sich das nicht-ablesen wie eigenes verschulden zurechnen lassen. umgekehrt hat auch der vermieter nichts zu vertreten, wenn der ablesedienst nicht "schuld" war - dann kann die abrechnung auch später erstellt werden. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Ein Vorwegabzug muss allerdings nur dann erfolgen, wenn der unterlassene Vorwegabzug zu einer "ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter" führen würde (BGH, Urteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05). Eine Abrechnung ohne Vorwegabzug bei teilgewerblicher Nutzung ist also keineswegs grundsätzlich fehlerhaft und die Umstände des Einzelfalls sind hier nicht bekannt.
Ja, bei einem Kiosk oä in einem Sechs- oder Achtfamilienhaus mag das sicherlich zutreffen.
Hier aber
Zitat:
ich wohne mit meiner Familie in einem 2-Partienhaus und in diesem sind noch 2 gewerbliche EInheiten.
kommt auf eine Wohneinheit eine Gewerbeeinheit. Da wird man die erwähnte Betriebskostenabrechnung doch mal durchaus zurückweisen und den Vorwegabzug einfordern können.
Im übrigen wird es der Vermieter belegen müssen, dass ein Vorwegabzug entbehrlich war.
Diese Auffassung steht in krassem Gegensatz zur bereits genannten BGH-Entscheidung vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05.
Der BGH hat nicht einmal die Kleinste Andeutung darüber gemacht, dass ein geringfügiger Gewerbeanteil Voraussetzung für die getroffene Entscheidung sein könnte.
Der Begründung ist auch nicht der kleinste Hinweis zu entnehmen, dass der Vermieter die Unterlassung eines Vorwegabzug belegen müsste.
Der Begründung ist auch nicht der kleinste Hinweis zu entnehmen, dass der Vermieter die Unterlassung eines Vorwegabzug belegen müsste.
Ach ja?
Der Mieter weist die vorgelegte Betriebskostenabrechnung als formal falsch zurück mit der Begründung, das kein Vorwegabzug vorgenommen wurde. Der Vermieter wiederum behauptet, dass dies wegen Unerheblichkeit nicht erforderlich war. Wie nun überprüft der Mieter das, wenn ihm der Nachweis dazu nicht erbracht wird?
Wenn, wie Frank es verlangt, der Vermieter den Nachweis zu erbringen hätte, dass es keines Vorwegabzugs bedarf, dann müsste er ja genau diesen Vorwegabzug erst einmal durchführen um den Beweis zu erbringen, dass er unnötig ist. Irgendwie kann das doch aber nicht die Schlussfolgerung sein? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Wenn, wie Frank es verlangt, der Vermieter den Nachweis zu erbringen hätte, dass es keines Vorwegabzugs bedarf, dann müsste er ja genau diesen Vorwegabzug erst einmal durchführen um den Beweis zu erbringen, dass er unnötig ist.
So habe ich das auch nicht gemeint, Karsten. Wenn der Vermieter einschätzen kann, dass der Vorwegabzug nicht erforderlich ist, dann führt er ihn auch nicht durch. Erst wenn der Mieter deshalb Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung erhebt, wird er belegen müssen, dass der Vorwegabzug nicht erforderlich war.
Denn es geht ja darum, ob die Betriebskostenabrechnung formal korrekt ist oder nicht. Das ist sie nicht, wenn ein Vorwegabzug nicht durchgeführt wurde, es sei denn, dies stellt nur eine nicht oder kaum ins Gewicht fallende Mehrbelastung der Wohnraummieter dar; wie es der BGH ja schon gesagt hat.
Ob dies der Fall ist kann der Mieter aber nur erkennen, wenn er Zahlenmaterial auf dem Tisch hat.
Leider hat es der BGH versäumt, einen prozentualen Richtwert für die Mehrbelastung anzudeuten.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.