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Urlaubsanspruch

 
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finja07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:36    Titel: Urlaubsanspruch Antworten mit Zitat

Hallo, mal angenommen ein Arbeitgeber gewährt in einem Jahr mehr Urlaub als vertraglich vereinbart.Ist er auch im nächsten Jahr verpflichtet, diese Anzahl zu geben oder kann er dann wieder nur die vertraglich vereinbarte Anzahl gewähren?
Danke!
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:57    Titel: Re: Urlaubsanspruch Antworten mit Zitat

finja07 hat folgendes geschrieben::
Hallo, mal angenommen ein Arbeitgeber gewährt in einem Jahr mehr Urlaub als vertraglich vereinbart.Ist er auch im nächsten Jahr verpflichtet, diese Anzahl zu geben oder kann er dann wieder nur die vertraglich vereinbarte Anzahl gewähren?
Danke!


Aus einem einmaligen Fehler des Arbeitgebers ein Anerkenntnis auf übervertraglichen Urlaub zu konstruieren, halte ich für zu weit hergeholt.

Insofern dürfte die Gewährung des vertraglich geschuldeten Urlaubs im Folgejahr durchaus ausreichend sein.

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finja07
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal. Hats du eine Ahnung wie man das rechtlich belegen kann?
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

finja07 hat folgendes geschrieben::
Danke erstmal. Hats du eine Ahnung wie man das rechtlich belegen kann?


Schwierig.

Grundsätzlich gilt, dass derjenige eine Rechtsgrundlage nennen müsste, der einen Anspruch behauptet. Das wäre in dem vorliegenden Beispiel der Arbeitnehmer, der einen übervertraglichen Urlaubsanspruch geltend machen will.

Dazu fällt mir aber keine Rechtsgrundlage ein. Sollte es eine solche tatsächlich nicht geben, dann besteht auch kein Anspruch.

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Smiler
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

finja07 hat folgendes geschrieben::
Danke erstmal. Hats du eine Ahnung wie man das rechtlich belegen kann?

Rechtlich belegen muss der AN seine Auffassung, das es zu einer Änderung des AV kam, schließlich will dieser etwas. Winken
Das Stichwort wäre wohl "betriebliche Übung", wobei ich aber gleich sage, das ich dem
Inkognito hat folgendes geschrieben::
Aus einem einmaligen Fehler des Arbeitgebers ein Anerkenntnis auf übervertraglichen Urlaub zu konstruieren, halte ich für zu weit hergeholt

zustimme.
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