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Hallo, mal angenommen ein Arbeitgeber gewährt in einem Jahr mehr Urlaub als vertraglich vereinbart.Ist er auch im nächsten Jahr verpflichtet, diese Anzahl zu geben oder kann er dann wieder nur die vertraglich vereinbarte Anzahl gewähren?
Danke!
Hallo, mal angenommen ein Arbeitgeber gewährt in einem Jahr mehr Urlaub als vertraglich vereinbart.Ist er auch im nächsten Jahr verpflichtet, diese Anzahl zu geben oder kann er dann wieder nur die vertraglich vereinbarte Anzahl gewähren?
Danke!
Aus einem einmaligen Fehler des Arbeitgebers ein Anerkenntnis auf übervertraglichen Urlaub zu konstruieren, halte ich für zu weit hergeholt.
Insofern dürfte die Gewährung des vertraglich geschuldeten Urlaubs im Folgejahr durchaus ausreichend sein.
Danke erstmal. Hats du eine Ahnung wie man das rechtlich belegen kann?
Schwierig.
Grundsätzlich gilt, dass derjenige eine Rechtsgrundlage nennen müsste, der einen Anspruch behauptet. Das wäre in dem vorliegenden Beispiel der Arbeitnehmer, der einen übervertraglichen Urlaubsanspruch geltend machen will.
Dazu fällt mir aber keine Rechtsgrundlage ein. Sollte es eine solche tatsächlich nicht geben, dann besteht auch kein Anspruch.
Danke erstmal. Hats du eine Ahnung wie man das rechtlich belegen kann?
Rechtlich belegen muss der AN seine Auffassung, das es zu einer Änderung des AV kam, schließlich will dieser etwas.
Das Stichwort wäre wohl "betriebliche Übung", wobei ich aber gleich sage, das ich dem
Inkognito hat folgendes geschrieben::
Aus einem einmaligen Fehler des Arbeitgebers ein Anerkenntnis auf übervertraglichen Urlaub zu konstruieren, halte ich für zu weit hergeholt
zustimme. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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