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Verfasst am: 18.03.09, 08:58 Titel: PAS bei Gewalt
Ein freundliches Hallo
folgender Sachverhalt:
Ein KV misshandelt nachweislich mehrfach sein eigenes (3jähriges) Kind.
Das jüngere Geschwisterkind (8 Monate) erlebt die Misshandlung des Bruders mit.
Beide Kinder müssen mit ansehen, wie der KV die KM bis zur Bewusstlosigkeit schwerst misshandelt (KV zwingt die Kinder, sie die bewusstlose KM anzusehen).
KM verlässt mit den Kindern den KV, schon kurz nach der Trennung der Parteien räumt KM die Möglichkeit begleiteten Umgangs in den Räumen des JA ein.
Beide Kinder - insbesondere jedoch das ältere Kind - reagieren sehr zurückhaltend in diesen Kontakten, KV unterstellt Instrumentalisierung durch die KM. Schüchtern äußert das größere Kind mehrfach, nicht zum Spielkontakt zu wollen (auch dem Umgangsbegleiter gegenüber).
Obwohl rechtskräftig verurteilt, streitet KV die Misshandlungen ab und stellt sich als Opfer der mütterlichen Intrigen dar.
Beide Kinder haben kein "Ur-Vertrauen" zum KV aufgebaut, dies gelingt auch nicht in den nachfolgenden begleiteten Umgangskontakten.
Zwei Gutachten empfehlen der KM eine Gewaltverarbeitungstherapie, das ältere Kind durchläuft eine Spieltherapie.
Gleiche Gutachten raten dem KV dringend zur Antiagressionstherapie und einer Therapie zur Beseitigung seines zumindest punktuellen Alkoholproblems.
Die KM folgt dem richterlichen Rat und begibt sich in psychotherapeuthische Behandlung, schließt diese erfolgreich ab und reicht bei Gericht ein durchweg positives Gutachten des Therapeuten ein.
KV lehnt jegliche Therapie und auch Verhaltensänderung ab.
Nach drei unbegleiteten Umgangskontakten lehnen die Kinder jeden weiteren Umgang ab, wollen weder mit dem KV telefonieren noch ihn besuchen.
Hintergrund: KV schimpfte böse über KM, bezeichnete sie als notorische Lügnerin, mäkelte an der Kleidung der Kinder herum, bezweifelte ausreichende Ernährung, schleifte die Kinder durch seine versammelte Großfamilie (20 fremde Personen zeitgleich) und zwang das ältere Kind - trotz Heuschnupfen - zu Wald&Wiesen-Touren.
Die nun auftretende Verweigerung der Kinder wird als durch die KM verschuldetes PAS manifestiert, Sorgerechtsübertragung auf KV beantragt, jedoch abgewiesen (alle Gutachten bescheinigen der KM volle Erziehungsfähigkeit und tragfähige Mutter-Kind-Bindungen).
Die Umgangsbegleiter bescheinigen der KM Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft und keinen stattgefundenen Boykott der begleiteten Umgänge. Die Kinder waren stets gut auf die Spielkontakte vorbereitet.
Fragestellung:
1.
Liegt grundsätzlich PAS bei Umgangsverweigerung eines Kindes vor?
2.
Der Erfinder des PAS (Dr. Gardner) schließt PAS als Ursache bei Gewalt gegen Kinder, Missbrauch und Vernachlässigung aus - gilt dies auch in Deutschland?
3.
Besteht die Möglichkeit, dass die Kinder die Gewalterlebnisse im Kleinkindalter "gespeichert" haben und diese sich als "psychosomatische Bauchschmerzen vor Umgangskontakten" äußern?
4.
Beim letzten Kontakt drohte der KV den Kindern "Wenn ihr jetzt nicht mitkommt, hat eure Mutter die Konsequenzen zu tragen - ich bekomme das Sorgerecht und dann kommt ihr ins Heim!"
Beide Kinder reagierten völlig verstört und verängstigt.
Ist das Erpressung? Nötigung? Kindeswohlgefährdend?
Die Kinder sind jetzt 9 und 11 Jahre alt, heute soll über Zwangsmassnahmen (Zwangsgeld, Beugehaft) gegen die KM verhandelt werden.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, ich beschäftige mich derzeit sehr intensiv mit dem Thema PAS.
Herzlichen Dank im voraus und liebe Grüße,
Michaela
(Musikpädagogin)
Also so wirklich gehört das nicht ins Unterforum Jurastudium...
Aus dem ganzen Beitrag geht für mich übrigens nicht hervor, warum nun (Verwaltungs-?) Zwangsmaßnahmen gegen die Mutter im Raum stehen. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Jede zweite Umgangsakte beinhaltet PAS, aber niemand kann wirklich Antworten geben.
Der Sinn von Zwangsmaßnahmen gegen die KM erschließt sich mir auch nicht, steht dennoch heute zur Debatte... (vom KV ohne Bewilligung von PKH beantragt)
Danke fürs Verschieben.
So wirklich scheint niemanden das Thema zu interessieren, leider.
Heute um 13.30 Uhr ist Verhandlung und ich bin leicht nervös, denn was sollen Zwangsmaßnahmen gegen mich bewirken? Dass ich die Kids am Kragen nehme und mit Zwang zum Vater bringe?
Anträge auf gerichtliche Genehmigung von Zwangsmassnahmen gegen mich wurden zurückgewiesen.
Der Richter hat die Einsetzung eines Umgangspflegers festgelegt, langfristig und mit Überprüfung der Notwendigkeit nach Ablauf eines Jahres.
Ziel ist es, die Kinder wieder zum begleiteten Umgang zu bewegen und diesen (irgendwann später) in unbegleiteten Umgang übergehen zu lassen.
Nun bin ich gespannt, wer sich bei uns meldet und die Kinder erst einmal kennenlernen möchte... und wie das ablaufen soll, wenn sie sich weiterhin quer stellen.
So wirklich scheint niemanden das Thema zu interessieren, leider.
Naja, meiner Erinnerung nach stand genau derselbe Sachverhalt bereits in einem früheren Beitrag. Und zu PAS (mit ähnlicher Fragestellung wie hier) gab es bereits mehrere andere Beiträge. Da erlahmt das "allgemeine Interesse" schonmal.
Zu sehr in die persönliche Sphäre eingehende Threads , bei denen zwangsläufig eine Infragestellung der Schilderung im Hinblick auf den möglicherweise einseitig dargestellten Sachverhalt hinauslaufen und als persönlicher Angriff mißverstanden werden könnte, leiden eben unter der Einseitigkeit, da man sich kein Gesamtbild machen kann.
Ich gehe jede Wette ein, dass ein Thread der Gegenseite völlig anders dargestellt werden würde.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ich gehe jede Wette ein, dass ein Thread der Gegenseite völlig anders dargestellt werden würde.
Wäre meine Darstellung "glaubwürdiger", wenn ich den Pressebericht von der Verurteilung hier reingestellt hätte?
Natürlich sieht die Darstellung der Gegenseite völlig anders aus, ich habe sie vorliegen:
"Der Beklagte bestreitet nachdrücklich, die ihm zur Last gelegten Gewalttaten begangen zu haben. Die attestierten Verletzungen hat sich die Klägerin selbst beigebracht, die Aussagen der Kinder sind manipuliert. Der Beklagte befürwortet die körperliche Züchtigung als reguläres und geeignetes erzieherisches Mittel. Er liebt seine Frau und die Kinder, ist an der Aufrechterhaltung der Ehe interessiert. Jedoch sollte sich die Ehefrau ihm gegenüber zukünftig respektvoller verhalten."
Laut Darstellung der Gegenseite habe ich die Vergewaltigungen "stillschweigend akzeptiert" - wahrscheinlich habe ich es ja sogar gewolt und kann mich daran nur nicht mehr erinnern.
Und dann hatte ich doch noch diese bodenlose Frechheit, ein Mädchen zu gebären!
Ich meine es nicht persönlich, aber ich habe eine Riesenwut im Bauch - nicht hier auf jemanden, sondern weil ich mich gegen den Vorwurf des PAS nicht wehren kann. Ich weiß nämlich nicht wie und wo. Und genau deshalb habe ich hier nachgefragt.
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