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timebomb63
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:14    Titel: Freie Sonntage Antworten mit Zitat

Hallo liebe Wissenden,

mich würde interessieren, wie folgende Situation zu lösen ist: Eine Pizzeria hat eine 6 Tage Woche ( Dienstags ist Ruhetag). Festangestellte arbeiten also regelmäßig Sonntags. Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten mind. 15 freie Sonntage zu gewähren. Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt. Sie können ja nicht Dienstags ersatzweise arbeiten, da das Restaurant geschlossen ist. Das würde also Einkommensverluste bedeuten. Hab ich das so richtig verstanden? Oder gibts eine andere Lösung?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:26    Titel: Re: Freie Sonntage Antworten mit Zitat

timebomb63 hat folgendes geschrieben::
Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten mind. 15 freie Sonntage zu gewähren. Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt. ....... Oder gibts eine andere Lösung?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!


sind es nicht 10 freie Sonntage?

http://www.guss-net.de/04indexaz/G/gas_arbzeit.html
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:48    Titel: Re: Freie Sonntage Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
timebomb63 hat folgendes geschrieben::
Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten mind. 15 freie Sonntage zu gewähren. Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt. ....... Oder gibts eine andere Lösung?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!


sind es nicht 10 freie Sonntage?

http://www.guss-net.de/04indexaz/G/gas_arbzeit.html


Das ist auf der verlinkten Seite nicht ganz sauber beschrieben: § 11 ArbZG spricht von mindestens 15 freien Sonntagen, § 12 lässt die Kürzung auf 10 freie Sonntage per Tarifvertrag zu. Nur ein Tarifvertrag muss erst einmal gelten. Nicht jeder ist allgemeinverbindlich.
_________________
mfg


Günni
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

guter Tipp mit dem Tarifvertrag. Hier ist mal einer

http://www.steuerberater-opitz.de/gaststaetten%20tarifvertrag.pdf


.....da sind es 12 freie Sonntage Smilie

http://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/tarifvertrag-hotel-gaststaette/tarifvertrag-hotel-gaststaette-paragraph-05.htm

oder auch nur 10
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Zuletzt bearbeitet von J_Denver am 18.03.09, 18:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt.

Nicht der Arbeitnehmer hat frei zu nehmen, sondern der Arbeitgeber frei zu geben. Wenn er aber nicht in der Lage ist, diese Minusstunden zu einem anderen Zeitpunkt auszugleichen, dann ist er m.E. im Annahmeverzug und hat die Zeit trotzdem zu bezahlen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt eine fixe Stundenzahl für die Woche.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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timebomb63
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 15:57    Titel: Freie Sonntage Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt.

Nicht der Arbeitnehmer hat frei zu nehmen, sondern der Arbeitgeber frei zu geben. Wenn er aber nicht in der Lage ist, diese Minusstunden zu einem anderen Zeitpunkt auszugleichen, dann ist er m.E. im Annahmeverzug und hat die Zeit trotzdem zu bezahlen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt eine fixe Stundenzahl für die Woche.


Erstmal vielen Dank für die Antworten !!! Ja es gibt fixe Stunden für die Arbeitswoche. Gezahlt werden allerdings die tatsächlich geleisteten Stunden, die mal geringfügig differieren können. Gerne würde ich jedoch wissen, wo ich das mit dem Annahmeverzug nachlesen kann. Gibts dazu eventuell schon Urteile? Ich konnte in den gefundenen Gesetzen leider nichts finden oder ich habs vielleicht nicht verstanden Traurig . .
Merci
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