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mich würde interessieren, wie folgende Situation zu lösen ist: Eine Pizzeria hat eine 6 Tage Woche ( Dienstags ist Ruhetag). Festangestellte arbeiten also regelmäßig Sonntags. Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten mind. 15 freie Sonntage zu gewähren. Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt. Sie können ja nicht Dienstags ersatzweise arbeiten, da das Restaurant geschlossen ist. Das würde also Einkommensverluste bedeuten. Hab ich das so richtig verstanden? Oder gibts eine andere Lösung?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!
Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten mind. 15 freie Sonntage zu gewähren. Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt. ....... Oder gibts eine andere Lösung?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!
Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Angestellten mind. 15 freie Sonntage zu gewähren. Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt. ....... Oder gibts eine andere Lösung?
Freue mich auf hilfreiche Antworten!
Das ist auf der verlinkten Seite nicht ganz sauber beschrieben: § 11 ArbZG spricht von mindestens 15 freien Sonntagen, § 12 lässt die Kürzung auf 10 freie Sonntage per Tarifvertrag zu. Nur ein Tarifvertrag muss erst einmal gelten. Nicht jeder ist allgemeinverbindlich. _________________ mfg
Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt.
Nicht der Arbeitnehmer hat frei zu nehmen, sondern der Arbeitgeber frei zu geben. Wenn er aber nicht in der Lage ist, diese Minusstunden zu einem anderen Zeitpunkt auszugleichen, dann ist er m.E. im Annahmeverzug und hat die Zeit trotzdem zu bezahlen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt eine fixe Stundenzahl für die Woche. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Da ja als Ausgleich für die Sonntagsarbeit der Dienstag frei ist, bzw. die Pizzeria geschlossen ist, müssten die Angestellten also 15 Sonntage unbezahlt freinehmen damit der Arbeitgeber seine Pflichten nicht verletzt.
Nicht der Arbeitnehmer hat frei zu nehmen, sondern der Arbeitgeber frei zu geben. Wenn er aber nicht in der Lage ist, diese Minusstunden zu einem anderen Zeitpunkt auszugleichen, dann ist er m.E. im Annahmeverzug und hat die Zeit trotzdem zu bezahlen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt eine fixe Stundenzahl für die Woche.
Erstmal vielen Dank für die Antworten !!! Ja es gibt fixe Stunden für die Arbeitswoche. Gezahlt werden allerdings die tatsächlich geleisteten Stunden, die mal geringfügig differieren können. Gerne würde ich jedoch wissen, wo ich das mit dem Annahmeverzug nachlesen kann. Gibts dazu eventuell schon Urteile? Ich konnte in den gefundenen Gesetzen leider nichts finden oder ich habs vielleicht nicht verstanden . .
Merci
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