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Abmahnungsgebühr von der Steuer abzusetzen?

 
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Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:33    Titel: Abmahnungsgebühr von der Steuer abzusetzen? Antworten mit Zitat

Webdesigner A wird von Webdesigner B auf 5000 Euro abgemahnt (pauschale Einigung).
Webdesigner A zahlt.
Kann Webdesigner A (Kleinunternehmer) dies von der Steuer abziehen?
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Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 22:29    Titel: . Antworten mit Zitat

Hat keiner eine Antwort? Traurig
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 04:22    Titel: Antworten mit Zitat

Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt?
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whvceltic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt?


wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe?
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
Adromir hat folgendes geschrieben::
Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt?


wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe?


Wie sieht denn diese "Kompensation" aus?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zurück zum Ursprung:
Ich sehe keinen Grund, weshalb dieser betriebliche Aufwand nicht den Gewinn mindern und damit als Betriebsausgaben abziehbar sein sollte. [Die 5.000 € tatsächlich vom Steuertbetrag abziehen zu wollen - wie man bei strenger Lesart, vermuten könnte - war ja hoffentlich nicht wirklich die Frage.]

Für Verspätungszuschläge auf betriebliche Steuerarten gilt dies entsprechend. Mit "Geldstrafen" im Sinne des § 12 Ziffer 4 EStG haben weder die Abmahnkosten noch die Verspätungszuschläge etwas zu tun.

Gruß
Bernd
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whvceltic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
whvceltic hat folgendes geschrieben::
Adromir hat folgendes geschrieben::
Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt?


wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe?


Wie sieht denn diese "Kompensation" aus?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald


vgl. zum Beispeil BFH, Urteil v. 22. 1. 1997, I R 64/96. Verspätungszuschlag zur Kapitalertragsteuer ist Betriebsausgabe; ebenso der Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer.
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
whvceltic hat folgendes geschrieben::
Adromir hat folgendes geschrieben::
Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt?


wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe?


Wie sieht denn diese "Kompensation" aus?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald


vgl. zum Beispeil BFH, Urteil v. 22. 1. 1997, I R 64/96. Verspätungszuschlag zur Kapitalertragsteuer ist Betriebsausgabe; ebenso der Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer.


Nun - meine Gegenfrage sollte nicht die Abziehbarkeit bestimmter VerspZ als Betriebsausgabe infrage stellen. Es sah nur so aus, als ob eine 100%ige Kompensation gemeint war. Daß ein Teil als Steuerminderung zurückkommt, ist mir schon klar (Grundsatz: Ist die Steuer abziehbar, dann sind es auch die steuerlichen Nebenleistungen.).

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
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whvceltic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

nein ich bezog mich auf Adromir und der sprach auch nur von Kompensation auch wenn er nur "teilweise" meinte.
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Ronald
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
nein ich bezog mich auf Adromir und der sprach auch nur von Kompensation auch wenn er nur "teilweise" meinte.


teilweise Kompensation ist in Ordnung.

Ronald
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