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ich komme aus Hessen und bin auf einem Beruflichen Gymnasium in der 12.Klasse!
ich habe eine Frage bezüglich einer Nachschreibe-Klausur und zwar:
Wir schreiben am kommenden Dienstag unserer Mathe Arbeit (Leistungskurs)....
Nun ist jedoch unsere Wirtschafts-Klausur (Leistungskurs) so schlecht ausgefallen, dass sie wiederholt werden muss. Unser Lehrer hat nun die Wirtschafts-Klausur (LK) ebenfalls auf den Dienstag gelegt - wo wir schon Mathe schreiben.
Das bedeutet wir schreiben
3-4 Stunde Wirtschaftslehre (Leistungskurs) Nachschreibe-Klausur
5-6 Stunde Mathematik (ebenfalls Leistungskurs)
Uns kein Lehrer verlegt seine Arbeit......
Auch wenn die Wirtschafts-Klausur eine Nachschreibe-Klausur ist dies doch nicht erlaubt oder?
Nein, ist es nicht, da sie ja wohl wie eine normal Klausur gewertet werden soll.
Der Lehrer, der zuerst diesen Termin festgelegt hat, ist im Recht. Der andere nicht.
(Das gilt zumindest fürs Gymnasium. Aber ich nehme an, dass sich das nichts nimmt.)
Ich empfehle ein Gespräch mit dem Oberstufenleiter(o.ä.) bzw. notfalls mit dem Schulleiter.
Im Ernstfall könnte das Ergebnis der zweiten Klausur angefochten werden, da sie unter unzulässigen Bedingungen geschrieben wurde. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
das Problem ist das unser WL Lehrer mit unserem Schulleiter super befreundet ist....
und der Schulleiter einfach nur sagt pech gehabt.... als wir darauf bestanden,dass er uns dies schriftlich gibt hat er uns raus geschickt.....
gibt es nicht einen Gesetzestext der dies bestätigt?
"Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses"
§21
"Auswahl der Leistungsnachweise, Verteilung im Schuljahr"
(2)
" (...) Außer in beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht dürfen von einem Schüler grundsätzlich an einem Tag nur eine, in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten nach § 25 Abs. 2 verlangt werden.(...)" _________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen.
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