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Verfasst am: 20.04.05, 10:00 Titel: Ratenvereinbarung bei Schulden
Gebühren für Ratenvereinbarung
Ein Bekannter von mir bezieht seit Jan. 05 Hartz IV, ist also m.E. unterhalb der Pfändungsgrenze.
Nachdem er im Sept.2004 seine Telekomrechnung über 114,04 € nicht mehr bezahlen konnte, übergab nach erfolglosen Mahnungen die Anbieter X den Fall an eine Kanzlei zum Eintreiben.
Mein Bekannter bat um Ratenzahlung (mtl. 25,00 €), und die Hauptforderung ist nun seit März 05 abbezahlt.
Nun möchte der RA Gebühren über 18,00 € Forderung plus 45,00 € Mahnschreiben + 39,00 € für die Ratenzahlungsvereinbarung (darauf hatte er meinen Bekannten überhaupt nicht hingewiesen!) von meinem Bekannten .
Frage: Ist das alles statthaft? Bitte um schnellstmögliche Antwort und Hilfe!! Danke
Meiner Meinung nach schon, die Kosten für den Rechtsanwalt hatt der Gläubiger zu übernehmen und der macht so eine Vereinbarung eben nicht umsonst, sondern will schon Geld für seine Arbeit.
Die Gebühr für die Ratenzahlung nennt sich Erledigungsgebühr, 1100 VV RVG. Beträgt 38 €. Ist ein Bonus für dem Anwalt, dass er die Sache außergerichtlich lösen konnte. Da es eine gesetzliche Gebühr ist, auf die der Anwalt nicht verzichten darf , muss er auch nicht darauf hinweisen.
Die Gebühr in Höhe von 18 € kann eigentlich nur die Auslagenpauschale sein, 7002 VV RVG.
Bei dem Streitwert wäre eine 1,3 Geschäftsgebühr fällig, 2400 VV RVG, also 33 €, dafür, dass er sich überhaupt mit der Sache befasst.
Macht in der Summe 89,- € zzgl 16 % MwSt. macht 103,24 €.. Da die Auslagenpauschale regulär 20,- € beträgt... müsste die Rechnung ziemlich genau auf 105 € kommen.
Das verlangt ein guter Friseur auch. Nachdem der Schuldner im Verzug war, muss er auch den Schaden ersetzen, der dem Gläubiger entstanden ist: hier diese Anwaltskosten....
Seien Sie dankbar, dass der Anwalt auf eine Ratenzahlung eingegangen ist. Bei Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung und Gerichtsvollzieher wäre es deutlich teuer geworden.
herzlichen Dank für die sehr schnelle Aufklärung.
Werde das an meinen Bekannten so weiterleiten, habs schon ausgedruckt.
Aber: Nachdem der Gute ja bereits von AlG-Stütze lebt (seit Jan. 05), und praktisch nix mehr zu holen ist (Vermögen aufgebraucht), hätte der Gläubiger (also die Anbieter X) überhaupt eine Chance, an das Geld noch ranzukommen?
Anders gefragt: Sollte mein Bekannter nicht evt. einen Offenbarungseid leisten, also einen insolvenzantrag stellen?
Wo soll er denn von 345 €/ mtl. Lebensunterhalt das Geld für die Schulden + Gebühren usw. hernehmen?
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