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Verfasst am: 03.10.04, 11:16 Titel: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:
er meine 15 Jährige freundin und mich (1 bei mir im Zimmer in einem Bett übernachten lässt? Bei der Disskusion heute morgen beim Frühstück viel immer wider das wort Kuppellei ?
Ist es hier irgendjemand geläufig ... ?
Verfasst am: 03.10.04, 12:19 Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:
Ja, macht er:
§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Wenn Die Eltern Deiner 15jährigen Freundin es bei sich zuhause erlauben würde, wäre es anders, da dann der letzte Satz des o.g. § Anwendung finden würde. Ist zwar etwas widersinnig, aber es ist so.
Verfasst am: 04.10.04, 17:10 Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:
Das ist die Frage: Ich halte die Unterscheidung des Ortes (beim 18jährigen oder bei der 15jährigen zuhause) auch für verfehlt, aber die obige Auslegung wird durch die Kommentarliteratur (Tröndle/Fischer) bestätigt.
Fakt ist ja, daß wenn die Personensorgeberechtigten der 15jährigen der Übernachtung des Freundes bei sich zuhause zustimmen, das Mädel sich in der Schutzsphäre der Personensorgeberechtigten befindet (anders herum nicht). Ich denke aber auch, daß es -wenn die Eltern auch zustimmen- eher ein Problem der Rechtstheorie ist, als eines der Praxis.
Verfasst am: 05.10.04, 18:09 Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:
Jep, nehme alles zurück. Die Zustimmung der Eltern kann man wohl als "Verschaffen von Gelegenheit" bezeichnen. Hatte mich zu sehr auf das "Gewähren von..." gestürzt.
Verfasst am: 09.10.04, 02:11 Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:
Irgendwie ist das Gesetz etwas widersprüchlich.
1. Ist nur der Beischlaf mit unter 14-jährigen verboten.
2. Darf ich für unter 16-jährige keine Gelegenheit zum Sex schaffen - auch nicht, wenn ich selbst der Sexualpartner wäre? Das benennt das Gesetz nicht eindeutig.
3. Dürfen Eltern für 14-16jährige ergo Gelegenheit zur sexuellen Betätigung schaffen oder gewähren. Aber wenn sich nun jemand mit der 15jährigen sexuell betätigt, dann ist er doch an der Schaffung der Gelegenheit (ohne Partner keine Gelegenheit) juristisch gesehen, beteiligt, und da dieser ja kein Elternteil selbst sein darf (das wäre ja Inzest..), in jedem Falle also der Schaffung der Gelegenheit schuldig?
Verfasst am: 10.10.04, 18:37 Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:
Hallo,
1. Ist nur der Beischlaf mit unter 14-jährigen verboten.
ja, 176 StGB
2. Darf ich für unter 16-jährige keine Gelegenheit zum Sex schaffen - auch nicht, wenn ich selbst der Sexualpartner wäre? Das benennt das Gesetz nicht eindeutig.
180 StGB wichtig ist "an oder vor einem Dritten" man selbst ist kein Dritter.
3. Dürfen Eltern für 14-16jährige ergo Gelegenheit zur sexuellen Betätigung schaffen oder gewähren. Aber wenn sich nun jemand mit der 15jährigen sexuell betätigt, dann ist er doch an der Schaffung der Gelegenheit (ohne Partner keine Gelegenheit) juristisch gesehen, beteiligt, und da dieser ja kein Elternteil selbst sein darf (das wäre ja Inzest..), in jedem Falle also der Schaffung der Gelegenheit schuldig?
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