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Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn:

 
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Tim A.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 11:16    Titel: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

er meine 15 Jährige freundin und mich (1Cool bei mir im Zimmer in einem Bett übernachten lässt? Bei der Disskusion heute morgen beim Frühstück viel immer wider das wort Kuppellei ?
Ist es hier irgendjemand geläufig ... ?

Danke, würde mich über schnelle Antworten freuen!
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Tim A.
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 11:17    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

da wo nun der Smilie ist soll eigentlich ein Acht stehen!
mfg
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 12:19    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Ja, macht er:

§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit


Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.


Wenn Die Eltern Deiner 15jährigen Freundin es bei sich zuhause erlauben würde, wäre es anders, da dann der letzte Satz des o.g. § Anwendung finden würde. Ist zwar etwas widersinnig, aber es ist so.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 15:46    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Hallo,

meines Erachtens geht diese Auslegung entwas weit.

Wenn die Eltern der 15-Jährigen zustimmen, dürfte es auch keine Probleme geben. Sonst würde man am Gesetzeszweck vorbei entscheiden.

mfg
Klaus
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 17:10    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Das ist die Frage: Ich halte die Unterscheidung des Ortes (beim 18jährigen oder bei der 15jährigen zuhause) auch für verfehlt, aber die obige Auslegung wird durch die Kommentarliteratur (Tröndle/Fischer) bestätigt.

Fakt ist ja, daß wenn die Personensorgeberechtigten der 15jährigen der Übernachtung des Freundes bei sich zuhause zustimmen, das Mädel sich in der Schutzsphäre der Personensorgeberechtigten befindet (anders herum nicht). Ich denke aber auch, daß es -wenn die Eltern auch zustimmen- eher ein Problem der Rechtstheorie ist, als eines der Praxis.

mfg, Antw.1
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:50    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Hallo,

was ist dann, wenn beide 15 sind. Müssten dann die Eltern im Nebenzimmer mit übernachten?

mfg
Klaus
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 18:09    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Jep, nehme alles zurück. Die Zustimmung der Eltern kann man wohl als "Verschaffen von Gelegenheit" bezeichnen. Hatte mich zu sehr auf das "Gewähren von..." gestürzt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 18:10    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

@ Tim:

Um es nochmal auf den Punkt zu bringen: Die Eltern Deiner Freundin müssen zustimmen.
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auaox
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.04, 02:11    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Irgendwie ist das Gesetz etwas widersprüchlich.
1. Ist nur der Beischlaf mit unter 14-jährigen verboten.
2. Darf ich für unter 16-jährige keine Gelegenheit zum Sex schaffen - auch nicht, wenn ich selbst der Sexualpartner wäre? Das benennt das Gesetz nicht eindeutig.
3. Dürfen Eltern für 14-16jährige ergo Gelegenheit zur sexuellen Betätigung schaffen oder gewähren. Aber wenn sich nun jemand mit der 15jährigen sexuell betätigt, dann ist er doch an der Schaffung der Gelegenheit (ohne Partner keine Gelegenheit) juristisch gesehen, beteiligt, und da dieser ja kein Elternteil selbst sein darf (das wäre ja Inzest..), in jedem Falle also der Schaffung der Gelegenheit schuldig?
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 10.10.04, 18:37    Titel: Re: Macht mein vater sich in irgendeiner Form Strafbar wenn: Antworten mit Zitat

Hallo,

1. Ist nur der Beischlaf mit unter 14-jährigen verboten.

ja, 176 StGB


2. Darf ich für unter 16-jährige keine Gelegenheit zum Sex schaffen - auch nicht, wenn ich selbst der Sexualpartner wäre? Das benennt das Gesetz nicht eindeutig.

180 StGB wichtig ist "an oder vor einem Dritten" man selbst ist kein Dritter.

3. Dürfen Eltern für 14-16jährige ergo Gelegenheit zur sexuellen Betätigung schaffen oder gewähren. Aber wenn sich nun jemand mit der 15jährigen sexuell betätigt, dann ist er doch an der Schaffung der Gelegenheit (ohne Partner keine Gelegenheit) juristisch gesehen, beteiligt, und da dieser ja kein Elternteil selbst sein darf (das wäre ja Inzest..), in jedem Falle also der Schaffung der Gelegenheit schuldig?

siehe 2.

mfg
Klaus
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