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Kfz-Versicherung zwingend durch Halter?

 
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Suse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 11:09    Titel: Kfz-Versicherung zwingend durch Halter? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe da mal eine Frage. Wir haben zu Hause darüber schon heftigst diskutiert, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Aus der Familie möchte uns jemand sein Auto zur Verfügung stellen, allerdings sollen wir die Kfz-Versicherung auf unseren Namen abschließen. Geht das überhaupt, wenn uns der Wagen nicht gehört?

Und wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus?
_________________
LG
Suse
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 11:15    Titel: Re: Kfz-Versicherung zwingend durch Halter? Antworten mit Zitat

Suse hat folgendes geschrieben::
habe da mal eine Frage. Wir haben zu Hause darüber schon heftigst diskutiert, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen.

Aus der Familie möchte uns jemand sein Auto zur Verfügung stellen, allerdings sollen wir die Kfz-Versicherung auf unseren Namen abschließen. Geht das überhaupt, wenn uns der Wagen nicht gehört?

Ja.

Suse hat folgendes geschrieben::
Und wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus?

Die zahlt immer der Halter (gemäß Fahrzeugschein).
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lars hilse
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Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Suse!

Viele Versicherer bieten die sog. "Haltergemeinschaft" an. Da damit aber in der Vergangenheit sehr viel "Schmu" getrieben wurde verlangen die Versicherer häufig empfindliche Zuschläge für derlei Versicherungen. Im Grundsatze ist es jedoch möglich und besonders günstig, wenn Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer in einer Ehe/Eheähnlichen Gemeinschaft leben.

Was die Steuer angeht habe ich keine Ahnung - vielleicht beschreibst Du noch einmal in welcher Konstellation das Fahrzeug zugelassen werden soll, also wer der Halter, wer Versicherungsnehmer und im schlimmsten Falle, wer Beitragszahler "vonnet Janze" werden soll.
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
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Suse
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja, es ist so, daß mein Schwiegervater das Auto günstiger bekommen könnte aber dann mind. 6 Monate Halter des Fahrzeugs sein muß.
Da wir das Auto später übernehmen wollen und auch vorher hauptsächlich selbst damit fahren, soll das Fahrzeug von Anfang an über uns versichert werden.

Daher meine Frage, ob das überhaupt möglich ist.
_________________
LG
Suse
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Suse hat folgendes geschrieben::
Na ja, es ist so, daß mein Schwiegervater das Auto günstiger bekommen könnte aber dann mind. 6 Monate Halter des Fahrzeugs sein muß.
Da wir das Auto später übernehmen wollen und auch vorher hauptsächlich selbst damit fahren, soll das Fahrzeug von Anfang an über uns versichert werden.

Daher meine Frage, ob das überhaupt möglich ist.

Wenn der Schwiegervater Eigentümer und Halter ist, muss er das Fahrzeug auch versichern und versteuern.
Etwas anderes wäre nur möglich, wenn der Schwiegervater zwar Fahrzeugeigentümer, Sie aber Fahrzeughalter wären.
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich in der Situation wäre würde ich folgendes machen :

- Fahrzeug auf Schwiegervater (SV) anmelden (und kaufen lassen)
- SV ist somit Halter und Eigentümer
- Versicherungsnehmer seid IHR/Du/Dein Lebensabschnittsgefährte
- Somit ist SV Steuerpflichtig für das Fahrzeug und muss ans Fi-Amt löhnen - (muss im Innenverhältnis geregelt werden)
- Nach einem halben Jahr Fahrzeug ummelden (Ummeldung innerhalb - kostet nicht die Welt)

bitte schaut Euch auf dem Markt um... es soll Versicherer geben die für die angesprochenen Haltergemeinschaften (SV=Halter und Du=Versicherungsnehmer) keine Zuschläge nehmen. Ansonsten zur Not mit Euerm Hausversicherer in Verhandlung gehen.

Und somit ist alles ok und alle sind glücklich
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

genau, einfach auf den SV zulassen und kaufen lassen,

und sich bei den versicherungen umhören!
wichtig, denn
-manche verlangen zuschläge
-manche verlangen keine zuschläge
-manche versichern eine abweichende halterschaft gar nicht!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

edit: hoppla, doppelt Winken
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Wenn der Schwiegervater Eigentümer und Halter ist, muss er das Fahrzeug auch versichern .........
Etwas anderes wäre nur möglich, wenn der Schwiegervater zwar Fahrzeugeigentümer, Sie aber Fahrzeughalter wären.


Was ist das denn für ein ausgemachter Käse ?

Auf wen die Versicherung läuft ist Jacke wie Hose, Hauptsache das Fahrzeug ist versichert und der Zulassungstelle liegen die Daten des Versicherungsnehmer und des abweichenden Halters vor (Doppelkarte).

Der einzige Nachteil dabei, wutrde aber auch schon oben beschrieben, bei vielen Gesellschaften kommt man unter diesen Umständen nicht mehr in den Genuss der weichen Tarifmerkmale (Rabatte).
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich bin bei einer Gesellschaft beschäftigt, die die sog. "Haltertrennung" nicht mehr anbietet... Geht nur in Ausnahmefällen (Halter=Autohaus, Halter=Ehegatte).

Wir berufen uns hierbei auf §1Pflichtversicherungsgesetz: "Der Halter... ist verpflichtet,...eine Haftpflichtversicherung... abzuschließen. ..."

Es ist also nur recht und billig, die ganzen Probleme, die eine Haltertrennung mit sich bringt, von vornherein auszuschließen.

Einfach mal mit der Gesellschaft sprechen!
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will mal konkret helfen. Die Optima bietet bei gutem Preis und Leistung (z. B. 12 Monate Neuwagenentschädigung in VK) diese abweichende Halterregelung immer noch ohne Zuschläge an. Da es sich bei der Optima b.z. w. der Mutter (Wortsperre: Firma) um einen reinen Maklerversicherer handelt, am besten einen Makler in der Nähe suche der diese vermitteln kann. Ansonsten ist es abgesehen von den genannten Ausnahmen und den Zuschlägen kein Problem.
Grüße Thom
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