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Suse noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.04.05, 11:09 Titel: Kfz-Versicherung zwingend durch Halter? |
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Hallo,
habe da mal eine Frage. Wir haben zu Hause darüber schon heftigst diskutiert, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen.
Aus der Familie möchte uns jemand sein Auto zur Verfügung stellen, allerdings sollen wir die Kfz-Versicherung auf unseren Namen abschließen. Geht das überhaupt, wenn uns der Wagen nicht gehört?
Und wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus? _________________ LG
Suse |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.04.05, 11:15 Titel: Re: Kfz-Versicherung zwingend durch Halter? |
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| Suse hat folgendes geschrieben:: | habe da mal eine Frage. Wir haben zu Hause darüber schon heftigst diskutiert, sind aber zu keinem Ergebnis gekommen.
Aus der Familie möchte uns jemand sein Auto zur Verfügung stellen, allerdings sollen wir die Kfz-Versicherung auf unseren Namen abschließen. Geht das überhaupt, wenn uns der Wagen nicht gehört? |
Ja.
| Suse hat folgendes geschrieben:: | | Und wie sieht es mit der Kfz-Steuer aus? |
Die zahlt immer der Halter (gemäß Fahrzeugschein). |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 25.04.05, 11:16 Titel: |
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Hallo Suse!
Viele Versicherer bieten die sog. "Haltergemeinschaft" an. Da damit aber in der Vergangenheit sehr viel "Schmu" getrieben wurde verlangen die Versicherer häufig empfindliche Zuschläge für derlei Versicherungen. Im Grundsatze ist es jedoch möglich und besonders günstig, wenn Halter des Fahrzeuges und Versicherungsnehmer in einer Ehe/Eheähnlichen Gemeinschaft leben.
Was die Steuer angeht habe ich keine Ahnung - vielleicht beschreibst Du noch einmal in welcher Konstellation das Fahrzeug zugelassen werden soll, also wer der Halter, wer Versicherungsnehmer und im schlimmsten Falle, wer Beitragszahler "vonnet Janze" werden soll. _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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Suse noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.04.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25.04.05, 12:49 Titel: |
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Na ja, es ist so, daß mein Schwiegervater das Auto günstiger bekommen könnte aber dann mind. 6 Monate Halter des Fahrzeugs sein muß.
Da wir das Auto später übernehmen wollen und auch vorher hauptsächlich selbst damit fahren, soll das Fahrzeug von Anfang an über uns versichert werden.
Daher meine Frage, ob das überhaupt möglich ist. _________________ LG
Suse |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.04.05, 12:51 Titel: |
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| Suse hat folgendes geschrieben:: | Na ja, es ist so, daß mein Schwiegervater das Auto günstiger bekommen könnte aber dann mind. 6 Monate Halter des Fahrzeugs sein muß.
Da wir das Auto später übernehmen wollen und auch vorher hauptsächlich selbst damit fahren, soll das Fahrzeug von Anfang an über uns versichert werden.
Daher meine Frage, ob das überhaupt möglich ist. |
Wenn der Schwiegervater Eigentümer und Halter ist, muss er das Fahrzeug auch versichern und versteuern.
Etwas anderes wäre nur möglich, wenn der Schwiegervater zwar Fahrzeugeigentümer, Sie aber Fahrzeughalter wären. |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 25.04.05, 13:20 Titel: |
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Also wenn ich in der Situation wäre würde ich folgendes machen :
- Fahrzeug auf Schwiegervater (SV) anmelden (und kaufen lassen)
- SV ist somit Halter und Eigentümer
- Versicherungsnehmer seid IHR/Du/Dein Lebensabschnittsgefährte
- Somit ist SV Steuerpflichtig für das Fahrzeug und muss ans Fi-Amt löhnen - (muss im Innenverhältnis geregelt werden)
- Nach einem halben Jahr Fahrzeug ummelden (Ummeldung innerhalb - kostet nicht die Welt)
bitte schaut Euch auf dem Markt um... es soll Versicherer geben die für die angesprochenen Haltergemeinschaften (SV=Halter und Du=Versicherungsnehmer) keine Zuschläge nehmen. Ansonsten zur Not mit Euerm Hausversicherer in Verhandlung gehen.
Und somit ist alles ok und alle sind glücklich _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 25.04.05, 13:31 Titel: |
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genau, einfach auf den SV zulassen und kaufen lassen,
und sich bei den versicherungen umhören!
wichtig, denn
-manche verlangen zuschläge
-manche verlangen keine zuschläge
-manche versichern eine abweichende halterschaft gar nicht! _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 25.04.05, 13:31 Titel: |
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edit: hoppla, doppelt  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 26.04.05, 11:42 Titel: |
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| nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: |
Wenn der Schwiegervater Eigentümer und Halter ist, muss er das Fahrzeug auch versichern .........
Etwas anderes wäre nur möglich, wenn der Schwiegervater zwar Fahrzeugeigentümer, Sie aber Fahrzeughalter wären. |
Was ist das denn für ein ausgemachter Käse ?
Auf wen die Versicherung läuft ist Jacke wie Hose, Hauptsache das Fahrzeug ist versichert und der Zulassungstelle liegen die Daten des Versicherungsnehmer und des abweichenden Halters vor (Doppelkarte).
Der einzige Nachteil dabei, wutrde aber auch schon oben beschrieben, bei vielen Gesellschaften kommt man unter diesen Umständen nicht mehr in den Genuss der weichen Tarifmerkmale (Rabatte). |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 26.04.05, 17:00 Titel: |
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Auch ich bin bei einer Gesellschaft beschäftigt, die die sog. "Haltertrennung" nicht mehr anbietet... Geht nur in Ausnahmefällen (Halter=Autohaus, Halter=Ehegatte).
Wir berufen uns hierbei auf §1Pflichtversicherungsgesetz: "Der Halter... ist verpflichtet,...eine Haftpflichtversicherung... abzuschließen. ..."
Es ist also nur recht und billig, die ganzen Probleme, die eine Haltertrennung mit sich bringt, von vornherein auszuschließen.
Einfach mal mit der Gesellschaft sprechen! |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 26.04.05, 21:15 Titel: |
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Ich will mal konkret helfen. Die Optima bietet bei gutem Preis und Leistung (z. B. 12 Monate Neuwagenentschädigung in VK) diese abweichende Halterregelung immer noch ohne Zuschläge an. Da es sich bei der Optima b.z. w. der Mutter (Wortsperre: Firma) um einen reinen Maklerversicherer handelt, am besten einen Makler in der Nähe suche der diese vermitteln kann. Ansonsten ist es abgesehen von den genannten Ausnahmen und den Zuschlägen kein Problem.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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