Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Keinkind hat Fernseher beschädigt - Versicherungsschaden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Keinkind hat Fernseher beschädigt - Versicherungsschaden?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kroetenjanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 14:21    Titel: Keinkind hat Fernseher beschädigt - Versicherungsschaden? Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Sohn hat unseren Fernseher beschädigt. Ist dieses ein Versicherungsschaden, und wenn ja (Haftpflicht- oder Hausratversicherung) oder haben wir einfach Pech und müssen den Schaden selber bezahlen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

seit froh wenn dem kleinen nix passiert is

betrug wäre es wenn man einen bekannten fragen würde ob er das nicht über seine haftpflicht übernehmen würde ... Cool Cool

grüße
uiffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kroetenjanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Mann hat erzählt, dass ein Arbeitskollege diesen Fall auch schon hatte. Und dieser Kollege hat ihm erzählt, das wenn das Kind älter als 2 ist, die Versicherung das übernimmt. Ich konnte das nicht ganz glauben, darum habe ich die Frage mal ins Forum gestellt.

Unserem Kleinen ist zum Glück überhaupt nix geschehen. Nicht ein Haar. Und das obwohl der ganze Fernseher untergekommen ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Haften könnt Ihr in eurer Familie untereinander nicht, also tritt auch keine Haftpflicht ein.
Die Hausrat kennt die Gefahr "Beschädigung durch eigene Kinder" nicht. Da gibt es also auch nichts.
Ihr habt also nicht Pech, sondern ein Kind, und müsst den Schaden selber tragen.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kroetenjanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 15.05.05, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, habe ich ein Kind, nein ich habe sogar zwei Kleinkinder. Aus diesem Grund kann ich ja auch nicht immer auf beide aufpassen. Die Beiden halten sich nämlich auch mal in unterschiedlichen Zimmern auf. Und ich bin, wenn mein Mann arbeitet alleine.

Und da zwei Kinder teuer sind, würde ich es schon als Pech bezeichnen!!!!! Sorry, der Satz ist mir echt etwas quer gekommen. Ich habe noch nie einen Cent von einer Versicherung (Krankenkasse ausgenommen) bekommen und immer nur gezahlt. Jetzt habe ich einen Schaden, weil ich mit meinen Grossen (3 J.) zur Toilette musste und bekomme nette Sprüche......

Böse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Cool thorn hat das nicht böse gemeint glaube ich

aber schau dir noch mal an was ich oben geschrieben habe... habt ihr keinen freund der eine haftpflicht hat?

grüße
uiffi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

uiffi hat folgendes geschrieben::
habt ihr keinen freund der eine haftpflicht hat?


Das wäre allerdings Versicherungsbetrug
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

uiffi hat folgendes geschrieben::
aber schau dir noch mal an was ich oben geschrieben habe... habt ihr keinen freund der eine haftpflicht hat?

Der Gegenwert eines durchschnittlichen Fernsehers, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Haftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert ersetzen, dürfte einen durchschnittlich geistig befähigten Fernsehlosen hoffentlich nicht dazu animieren, einen Betrug zum Nachteil einer Versicherung zu begehen, zumal in diesem Fall auch noch ein Mitwisser/Mittäter dazu benötigt wird.

Für die Zukunft, falls besonders hochwertige Elektronikartikel im Haushalt vorhanden sind: Es gibt spezielle Elektronikversicherungen mit guten Bedingungen (als eigenständige Versicherungsverträge oder als Erweiterung zur "normalen" Hausratversicherung), die einen stark erweiterten Leistungsumfang haben und auch Dinge wie Fehlbedienung, Ungeschicklichkeit, grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, mit einschliessen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Zitat:
Ich habe noch nie einen Cent von einer Versicherung (Krankenkasse ausgenommen) bekommen und immer nur gezahlt.
Eine Haftpflichtversicherung deckt nun mal nur den Schaden ab, den du (oder dein Kind) einem anderen schuldhaft (!!!) zufügt.
Kinder unter 7 können grds. nicht schuldhaft handeln. Hier ist dann zu prüfen, ob eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt.

Gruß
HaWeThie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kroetenjanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erst einmal allen herzlichen Dank für die vielen Antworten und Tipps.

Die Geschichte mit den Fernseher geht noch einmal gut ab. Es ist "nur" die Platiene gebrochen. Und er kann repariert werden.

Jetzt hat der Kleine zwar noch die Brille seine Patentante beschädigt. Aber das kann mich nicht mehr schocken. Wenn ist jetzt richtig gelernt habe, müssten die verkratzen Glässer doch ein Haftpflichtschaden sein?!? Also doch der erste Schaden - ich hoffe jetzt ist mal Schluss.

Er ist aber wirklich ein kleiner Wildfang! Und mit zwei Kleinen ( 1,5 und 3 Jahre) auch wirklich nicht einfach immer auf beide zu gucken. Ich glaube ich schliesse auf jedem Fall noch eine Unfallversicherung für unseren Kleinsten ab.

Noch einmal Danke an alle.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

kroetenjanni hat folgendes geschrieben::
Jetzt hat der Kleine zwar noch die Brille seine Patentante beschädigt. Aber das kann mich nicht mehr schocken. Wenn ist jetzt richtig gelernt habe, müssten die verkratzen Glässer doch ein Haftpflichtschaden sein?!? Also doch der erste Schaden - ich hoffe jetzt ist mal Schluss.

Kleinkinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich erst einmal nicht. Die Haftpflichtversicherung wird wahrscheinlich nur zahlen, wenn den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist.
Weiterhin zahlt die Haftpflichtversicherung der Tante dann auch keine neuen Brillengläser, sondern ersetzt nur den Zeitwert (Nutzungsdauer einer Brille = 2 bis 3 Jahre).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kroetenjanni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 8
Wohnort: Bochum

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Oh je, oh je

das klingt, aber gar nicht gut.

Die Brille ist von 2003, also 2 Jahr alt. Der Kleine war bei seiner Patentante auf den Arm und hat ihr die Brille von Kopf geschlagen. Diese ist dann auf den Bürgersteig und hat durch die Steinplatten eine Menge von Kratzern abbekommen. Mein Mann und ich waren beide in der Nähe haben aber eigentlich mehr nach den Grossen geguckt. Der Kleine war ja gut versorgt.

Welche Chance, der Gläser nicht selber zu bezahlen habe ich denn?

Sorry, das ich schon wieder mit Fragen nerve, aber irgendwie nimmt es kein Ende.

PS: Die Patentante hat keine Haftpflicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

kroetenjanni hat folgendes geschrieben::
Welche Chance, der Gläser nicht selber zu bezahlen habe ich denn?

Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.
Fügen Sie die Rechnung der Brille aus dem Jahr 2003 bei.

kroetenjanni hat folgendes geschrieben::
PS: Die Patentante hat keine Haftpflicht.

Die braucht Sie als Geschädigte in diesem Fall ja auch nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

ist die aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen sie den schaden auch nicht selber bezahlen.

die geschädigte hat dann keinen anspruch auf schadenersatz.

so will es das gesetz....
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Mal etwas oben eingehakt. Ich weiß aus eigener Erfahrung das Kinder teuer sind. Warum denken eigentlich viele Eltern, sie sind die einzigen auf der Welt die Kinder haben? Aber das nur nebenbei. Ein Kind und noch dazu ein "kleiner Wildfang" macht nun mal etwas kaputt. Und noch dazu in der eigenen Wohnung. Dafür kann man sein eigenes Kind nun mal überhaupt nicht zur Verantwortung ziehen. Es wohnt nämlich auch in der Wohnung, es ist auch sein Fernseher. Außer die bereits kritisierten Ratschläge gibt es dafür nun mal nichts als vielleicht die besagte Elektronikversicherung (Mindestbeitrag oft bei 250,-€).
Soviel zu den netten Sprüchen zu denen ich stehe.
Und für die unversicherten Ansprüche gegenüber anderen müssen Sie sich einen Versicherer suchen der auch leistet, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Allerbeste Grüße
Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.