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kroetenjanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 15.05.05, 14:21 Titel: Keinkind hat Fernseher beschädigt - Versicherungsschaden? |
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Hallo,
unser Sohn hat unseren Fernseher beschädigt. Ist dieses ein Versicherungsschaden, und wenn ja (Haftpflicht- oder Hausratversicherung) oder haben wir einfach Pech und müssen den Schaden selber bezahlen? |
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uiffi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 155
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Verfasst am: 15.05.05, 14:38 Titel: |
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seit froh wenn dem kleinen nix passiert is
betrug wäre es wenn man einen bekannten fragen würde ob er das nicht über seine haftpflicht übernehmen würde ...
grüße
uiffi |
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kroetenjanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 15.05.05, 15:50 Titel: |
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Mein Mann hat erzählt, dass ein Arbeitskollege diesen Fall auch schon hatte. Und dieser Kollege hat ihm erzählt, das wenn das Kind älter als 2 ist, die Versicherung das übernimmt. Ich konnte das nicht ganz glauben, darum habe ich die Frage mal ins Forum gestellt.
Unserem Kleinen ist zum Glück überhaupt nix geschehen. Nicht ein Haar. Und das obwohl der ganze Fernseher untergekommen ist. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 15.05.05, 22:18 Titel: |
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Haften könnt Ihr in eurer Familie untereinander nicht, also tritt auch keine Haftpflicht ein.
Die Hausrat kennt die Gefahr "Beschädigung durch eigene Kinder" nicht. Da gibt es also auch nichts.
Ihr habt also nicht Pech, sondern ein Kind, und müsst den Schaden selber tragen. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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kroetenjanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 15.05.05, 22:59 Titel: |
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Klar, habe ich ein Kind, nein ich habe sogar zwei Kleinkinder. Aus diesem Grund kann ich ja auch nicht immer auf beide aufpassen. Die Beiden halten sich nämlich auch mal in unterschiedlichen Zimmern auf. Und ich bin, wenn mein Mann arbeitet alleine.
Und da zwei Kinder teuer sind, würde ich es schon als Pech bezeichnen!!!!! Sorry, der Satz ist mir echt etwas quer gekommen. Ich habe noch nie einen Cent von einer Versicherung (Krankenkasse ausgenommen) bekommen und immer nur gezahlt. Jetzt habe ich einen Schaden, weil ich mit meinen Grossen (3 J.) zur Toilette musste und bekomme nette Sprüche......
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uiffi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 155
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Verfasst am: 16.05.05, 21:45 Titel: |
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thorn hat das nicht böse gemeint glaube ich
aber schau dir noch mal an was ich oben geschrieben habe... habt ihr keinen freund der eine haftpflicht hat?
grüße
uiffi |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 17.05.05, 06:39 Titel: |
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| uiffi hat folgendes geschrieben:: | habt ihr keinen freund der eine haftpflicht hat?
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Das wäre allerdings Versicherungsbetrug |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 17.05.05, 07:05 Titel: |
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| uiffi hat folgendes geschrieben:: | | aber schau dir noch mal an was ich oben geschrieben habe... habt ihr keinen freund der eine haftpflicht hat? |
Der Gegenwert eines durchschnittlichen Fernsehers, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Haftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert ersetzen, dürfte einen durchschnittlich geistig befähigten Fernsehlosen hoffentlich nicht dazu animieren, einen Betrug zum Nachteil einer Versicherung zu begehen, zumal in diesem Fall auch noch ein Mitwisser/Mittäter dazu benötigt wird.
Für die Zukunft, falls besonders hochwertige Elektronikartikel im Haushalt vorhanden sind: Es gibt spezielle Elektronikversicherungen mit guten Bedingungen (als eigenständige Versicherungsverträge oder als Erweiterung zur "normalen" Hausratversicherung), die einen stark erweiterten Leistungsumfang haben und auch Dinge wie Fehlbedienung, Ungeschicklichkeit, grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, mit einschliessen. |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 17.05.05, 10:46 Titel: |
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Hallo
| Zitat: | | Ich habe noch nie einen Cent von einer Versicherung (Krankenkasse ausgenommen) bekommen und immer nur gezahlt. | Eine Haftpflichtversicherung deckt nun mal nur den Schaden ab, den du (oder dein Kind) einem anderen schuldhaft (!!!) zufügt.
Kinder unter 7 können grds. nicht schuldhaft handeln. Hier ist dann zu prüfen, ob eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt.
Gruß
HaWeThie |
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kroetenjanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 17.05.05, 11:09 Titel: |
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Hallo,
erst einmal allen herzlichen Dank für die vielen Antworten und Tipps.
Die Geschichte mit den Fernseher geht noch einmal gut ab. Es ist "nur" die Platiene gebrochen. Und er kann repariert werden.
Jetzt hat der Kleine zwar noch die Brille seine Patentante beschädigt. Aber das kann mich nicht mehr schocken. Wenn ist jetzt richtig gelernt habe, müssten die verkratzen Glässer doch ein Haftpflichtschaden sein?!? Also doch der erste Schaden - ich hoffe jetzt ist mal Schluss.
Er ist aber wirklich ein kleiner Wildfang! Und mit zwei Kleinen ( 1,5 und 3 Jahre) auch wirklich nicht einfach immer auf beide zu gucken. Ich glaube ich schliesse auf jedem Fall noch eine Unfallversicherung für unseren Kleinsten ab.
Noch einmal Danke an alle. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 17.05.05, 11:12 Titel: |
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| kroetenjanni hat folgendes geschrieben:: | | Jetzt hat der Kleine zwar noch die Brille seine Patentante beschädigt. Aber das kann mich nicht mehr schocken. Wenn ist jetzt richtig gelernt habe, müssten die verkratzen Glässer doch ein Haftpflichtschaden sein?!? Also doch der erste Schaden - ich hoffe jetzt ist mal Schluss. |
Kleinkinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich erst einmal nicht. Die Haftpflichtversicherung wird wahrscheinlich nur zahlen, wenn den Eltern eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen ist.
Weiterhin zahlt die Haftpflichtversicherung der Tante dann auch keine neuen Brillengläser, sondern ersetzt nur den Zeitwert (Nutzungsdauer einer Brille = 2 bis 3 Jahre). |
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kroetenjanni Interessierter
Anmeldungsdatum: 10.04.2005 Beiträge: 8 Wohnort: Bochum
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Verfasst am: 17.05.05, 13:23 Titel: |
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Oh je, oh je
das klingt, aber gar nicht gut.
Die Brille ist von 2003, also 2 Jahr alt. Der Kleine war bei seiner Patentante auf den Arm und hat ihr die Brille von Kopf geschlagen. Diese ist dann auf den Bürgersteig und hat durch die Steinplatten eine Menge von Kratzern abbekommen. Mein Mann und ich waren beide in der Nähe haben aber eigentlich mehr nach den Grossen geguckt. Der Kleine war ja gut versorgt.
Welche Chance, der Gläser nicht selber zu bezahlen habe ich denn?
Sorry, das ich schon wieder mit Fragen nerve, aber irgendwie nimmt es kein Ende.
PS: Die Patentante hat keine Haftpflicht. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 17.05.05, 13:40 Titel: |
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| kroetenjanni hat folgendes geschrieben:: | | Welche Chance, der Gläser nicht selber zu bezahlen habe ich denn? |
Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.
Fügen Sie die Rechnung der Brille aus dem Jahr 2003 bei.
| kroetenjanni hat folgendes geschrieben:: | | PS: Die Patentante hat keine Haftpflicht. |
Die braucht Sie als Geschädigte in diesem Fall ja auch nicht. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.05.05, 14:51 Titel: |
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ist die aufsichtspflicht nicht verletzt, müssen sie den schaden auch nicht selber bezahlen.
die geschädigte hat dann keinen anspruch auf schadenersatz.
so will es das gesetz.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 17.05.05, 20:56 Titel: |
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Mal etwas oben eingehakt. Ich weiß aus eigener Erfahrung das Kinder teuer sind. Warum denken eigentlich viele Eltern, sie sind die einzigen auf der Welt die Kinder haben? Aber das nur nebenbei. Ein Kind und noch dazu ein "kleiner Wildfang" macht nun mal etwas kaputt. Und noch dazu in der eigenen Wohnung. Dafür kann man sein eigenes Kind nun mal überhaupt nicht zur Verantwortung ziehen. Es wohnt nämlich auch in der Wohnung, es ist auch sein Fernseher. Außer die bereits kritisierten Ratschläge gibt es dafür nun mal nichts als vielleicht die besagte Elektronikversicherung (Mindestbeitrag oft bei 250,-€).
Soviel zu den netten Sprüchen zu denen ich stehe.
Und für die unversicherten Ansprüche gegenüber anderen müssen Sie sich einen Versicherer suchen der auch leistet, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.
Allerbeste Grüße
Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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