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Kopie & Original

 
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 20:28    Titel: Kopie & Original Antworten mit Zitat

Hi,
nehmen wir mal an ich würde ein Vertrag abschließen der von 2 Personen unterzeichnet wird. Nun lege ich eine Kopie an (per Kopierer)

Langt diese Kopie aus wenn ich beweisen will das ich ein Vertrag mit jemanden geschlossen habe? (Original ist verloren gegangen)
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn's der andere nicht bestreitet, reicht es. Man kann auch den anderen auffordern, sein Original im Gerichtsverfahren vorzulegen.

Wenn der andere aber sagt es gäbe den Vertrag überhaupt nicht, wird es schwierig. Technisch ist es bekann lich kein Problem eine Unterschrift auf einer Fotokopie so einzufügen, daß das niemand mehr als Fälschung feststellen kann. Deshalb braucht man für Beweiszwecke auch immer beglaubigte Kopien.
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pa127
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

beglaubigte? also am besten auch noch mit unterschriften von den 2?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 23.05.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Beglaubigt heißt: ein Notar (oder eine Behörde) bestätigt, daß das Original vorgelegen hat und mit der Kopie übereinstimmt.

Aber bei einem Vertrag wären Unterschriften aller Vertragspartner auf der Kopie (Originalunterschriften) auch ganz gut.
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
... Deshalb braucht man für Beweiszwecke auch immer beglaubigte Kopien.


Es kann vollkommen ausreichen, daß man eine Kopie vorliegt und "substantiert" vorträgt zu den Einzelheiten des Vertragsschlusses (Wann/Wo/Wie etc.). Hat man im (Zivil-)Prozeß einmal derart substantiert vorgetragen, obliegt es der anderen Seite, entsprechend substantiert zu bestreiten...

Gruß
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