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gesetzliche Krankenversicherung

 
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Max00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 12:45    Titel: gesetzliche Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

habe ein Problemchen:

Habe zum 1.5. den Arbeitgeber gewechselt, und dieser hat wohl noch nicht meine Krankenversicherung informiert...ich leider auch nicht!
Nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich nicht mehr versichert wäre und bis zur Klärung keine Leistungen beziehen könne! Morgen früh habe ich aber eine Aufwendige Behandlung beim Zahnarzt. Muss ich die dann selber bezahlen?

Hilfe!

Gruß Max
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retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 16:02    Titel: GKV Antworten mit Zitat

Das kann nicht sein, innerhalb eines Monats kann der VS in der GKV nicht verloren gehen. Rufen sie die KK an und informieren sie sie über den AG-Wechsel und erinnern sie ihren AG an die Meldung.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann allerdings nur dann nicht sein, wenn es um direkt aneinander anschließende versicherungspflichtige Beschäftigungen geht.
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retuerk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 16
Wohnort: Emsland/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 16:24    Titel: :!: Antworten mit Zitat

Ausrufezeichen aber dann müßte eine freiwillige Versicherung in der GKV innerhalb dieser Frist möglich sein.
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Max00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte zum 30.4. beim alten AG gekündigt, und am 1.5. beim Neuen begonnen,
also ging es fliessend über!
Aber weil im Brief stand "...bis zur Klärung sind keine Leistungen möglich..!?!
Hoffe die Info reicht denen morgen, weil wie schon geschrieben meine Ehefrau morgen beim Zahnarzt ist, und das wäre nicht billig wenn wir selber bezahlen müssten.


Gruß Max
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