Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich habe im Zusammenhang mit der Durchführung eines Strecken(segel)fluglehrgangs eine Erlaubnis zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe zur Durchführung von Außenlandeübungen beantragt und erteilt bekommen. Der Spaß kostet 50 Euro, was mir angesichts eines zweiseitigen Formbriefs, in dem lediglich Ort, Zeit und Person des Antragstellers geändert werden mussten und der mir per E-Mail zugestellt worden ist, ziemlich teuer erscheint. Meines Wissens müssen Gebühren sich an dem Aufwand orientieren, den der Verwaltungsakt hervorruft, und sind nicht beliebig festsetzbar. Nach welchen Kriterien wird der Aufwand bemessen, und erscheint dieser Betrag angemessen oder nicht?
innerhalb Deines Bescheides muß neben der Rechtsbehelfsbelehrung auch die Grundlage der Gebührenerheung angegeben sein.
Grundlage für die Gebühren deines Bescheides ist die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (=LuftKostV).
In deinem Falle trifft hier die Anlage zu §2 Abs.1 zu (Gebührenübersicht) zu.
Hier findest Du unter Kapitel VI "Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät", Punkt 11 "Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe"
Hier wird (zwar noch in D-Mark) der mögliche Gebührenrahmen vorgegeben: 100 - 500 DM also etwa 50-250 EURO.
Mit anderen Worten hat die die Behörde sowieso schon den niedrigsten Tarif berechnet, der gemäß dieser Verordnung möglich ist.
Innerhalb der Kostenverordnung gibt es z.T. sehr große Bemessungsspielräume, je nach Leistung.
Die gesamte LuftKostV findest Du zum Nachlesen hier:
http://www.luftrecht-online.de
Klicke dann auf Regelwerke > Verordnungen und scroll nach unten.
In der LuftKostV stehen dann auch die Grundlagen der Bemessung (§1-9) u.s.w. _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
Ich wusste zwar, dass es eine LuftKostV gibt, habe aber zugegebenermassen noch nie hineingeschaut und auch nicht erwartet, wie haarklein da alles drinsteht. Dann mache ich die Ueberweisung mal fertig...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.