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Verwaltungsgebühren

 
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chmaul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.05, 07:46    Titel: Verwaltungsgebühren Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe im Zusammenhang mit der Durchführung eines Strecken(segel)fluglehrgangs eine Erlaubnis zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe zur Durchführung von Außenlandeübungen beantragt und erteilt bekommen. Der Spaß kostet 50 Euro, was mir angesichts eines zweiseitigen Formbriefs, in dem lediglich Ort, Zeit und Person des Antragstellers geändert werden mussten und der mir per E-Mail zugestellt worden ist, ziemlich teuer erscheint. Meines Wissens müssen Gebühren sich an dem Aufwand orientieren, den der Verwaltungsakt hervorruft, und sind nicht beliebig festsetzbar. Nach welchen Kriterien wird der Aufwand bemessen, und erscheint dieser Betrag angemessen oder nicht?

Gruß, Christof Maul
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ATCler
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 333
Wohnort: Berg

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christof,

innerhalb Deines Bescheides muß neben der Rechtsbehelfsbelehrung auch die Grundlage der Gebührenerheung angegeben sein.

Grundlage für die Gebühren deines Bescheides ist die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (=LuftKostV).

In deinem Falle trifft hier die Anlage zu §2 Abs.1 zu (Gebührenübersicht) zu.
Hier findest Du unter Kapitel VI "Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgerät", Punkt 11 "Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe"
Hier wird (zwar noch in D-Mark) der mögliche Gebührenrahmen vorgegeben: 100 - 500 DM also etwa 50-250 EURO.
Mit anderen Worten hat die die Behörde sowieso schon den niedrigsten Tarif berechnet, der gemäß dieser Verordnung möglich ist. Winken

Innerhalb der Kostenverordnung gibt es z.T. sehr große Bemessungsspielräume, je nach Leistung.

Die gesamte LuftKostV findest Du zum Nachlesen hier:
http://www.luftrecht-online.de
Klicke dann auf Regelwerke > Verordnungen und scroll nach unten.
In der LuftKostV stehen dann auch die Grundlagen der Bemessung (§1-9) u.s.w.
_________________
Grüße,
Thomas

Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht!
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chmaul
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.05.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Ich wusste zwar, dass es eine LuftKostV gibt, habe aber zugegebenermassen noch nie hineingeschaut und auch nicht erwartet, wie haarklein da alles drinsteht. Dann mache ich die Ueberweisung mal fertig...

Christof

Teuer find ich's trotzdem.
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