Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.05.05, 20:23 Titel: Zuordnung von Beihilfestellen
Hallo! Folgende Frage wurde bei uns im Dienst schon heiß diskutiert: Die Mitarbeiter der Beihilfestelle sind "normale" Beschäftigte der Behörde und dem Fachbereich "Zentrale Dienste" zugehörig. Nun erhalten diese Bediensteten ja auch Kenntnis von Krankheiten, die der Betroffene evtl. für sich behalten will (HIV, Krebs,Geschlechtskrankheiten).Nehmen wir jetzt mal an, der Kranke ist Leiter des Steueramtes und der MA der Beihilfestelle bewirbt sich dort hin - nicht auszudenken. Meine Frage: Müßten Beihilfestellen nicht eigentlich aus der Behörde ausgegliedert sein?
Es besteht auch für Angestellte / Arbeiter eine Schweigepflicht über die im Dienst erlangten Kenntnisse zu bestimmten Sachverhalten.
Das andere Personen Kenntnis von Krankheiten erhalten, die Beschäftigte des Dienstherren haben, ist nun einmal unvermeidlich.
Hausieren gehen wird damit wohl niemand, denn ein Verstoß gegen die Schweigepflicht zieht i. d. R. bei entsprechendem Nachweis den Arbeitsplatzverlust nach sich, da das Vertrauensverhältnis in diesem Fall zerstört ist.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 30.05.05, 06:48 Titel:
Von diesem "Problem" sind alle Mitarbeiter betroffen, die in Bereichen tätig sind, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (z.B. Personalabteilung).
Dafür gibt es halt die "Amtsverschwiegenheit"
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.