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SusanneW Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.04.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.05.05, 19:09 Titel: Kostenrechnung mit Verfahrensgebühr 4104 |
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Ich sollte Auskünfte als Zeuge der Staatsanwaltschaft erteilen und mußte um die Hintergründe des Verfahrens - die eine andere Person betreffen - mir einen Rechtsanwalt nehmen um Akteneinsicht zu bekommen.
Der RA meinte, dass ich ihm dafür eine Vertretungsvollmacht unterschreiben müsse, was ich getan habe.
Jetzt bekomme ich eine Kostenrechnung mit Grundgebühr für Verteidiger §14, Nr.4100VV und Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14, Nr. 4104 VV (jeweils Mittelgebühr) obwohl es garnicht um mich geht und nicht gg. mich sondern der anderen Person ermittelt wird und ich nur Zeuge bin, der nur den Hintergrund erfahren wollte.
Jetzt soll ich für meine Hilfsbereitschaft auch noch richtig dick zur Kasse gebeten werden (fast Euro 500,-), obwohl der RA nur die Unterlagen angefordert hat und ich alles selber geschrieben habe und er das nur weitergeleitet hat.
Ich finde, dass die Rechnung nicht angemessen ist. Kann ich gg. die Höhe etwas unternehmen? |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 29.05.05, 22:07 Titel: Re: Kostenrechnung mit Verfahrensgebühr 4104 |
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SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Ich sollte Auskünfte als Zeuge der Staatsanwaltschaft erteilen und mußte um die Hintergründe des Verfahrens - die eine andere Person betreffen - mir einen Rechtsanwalt nehmen um Akteneinsicht zu bekommen. |
Wieso mussten Sie als Zeuge Akteneinsicht nehmen ? Als Zeuge müssen Se nur eine Aussage machen. Waren Sie möglicherweise gleichzeitig Angeschuldigter oder Opfer ? |
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SusanneW Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.04.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.05.05, 22:17 Titel: |
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Ja, ich war Opfer - ohne das ich etwas gemerkt habe; d.h. ohne das ich einen direkten Schaden erlitten habe (Kreditkartenbetrug). |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 29.05.05, 22:22 Titel: |
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SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Ja, ich war Opfer - ohne das ich etwas gemerkt habe; d.h. ohne das ich einen direkten Schaden erlitten habe (Kreditkartenbetrug). |
Und welche Hintergründe wollten Sie durch die Akteneinsicht erfahren ? |
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SusanneW Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.04.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.05.05, 22:30 Titel: |
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Nichts spezielles. Ich habe mich nur gewundert, dass ich von dem Mißbrauch nichts bemerkt habe und wollte einfach wissen wie das sein kann.
Kann ich wg. der Rechnung etwas unternehmen? |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 29.05.05, 22:34 Titel: |
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SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Nichts spezielles. Ich habe mich nur gewundert, dass ich von dem Mißbrauch nichts bemerkt habe und wollte einfach wissen wie das sein kann. |
Oben hat sich das noch anders angehört:
SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Jetzt soll ich für meine Hilfsbereitschaft auch noch richtig dick zur Kasse gebeten werden |
Offensichtlich war es nicht Hilfsbereitschaft, sondern Neugier.
SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Kann ich wg. der Rechnung etwas unternehmen? |
Ja. Zahlen ! Die Rechnung ist nämlich offensichtlich korrekt (Vorbemerkung 4 zu Teil 4 - Strafsachen - des Vergütungsverzeichnisses zum RVG). |
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SusanneW Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.04.2005 Beiträge: 8
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Verfasst am: 29.05.05, 22:46 Titel: |
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Servicer hat folgendes geschrieben:: |
(Vorbemerkung 4 zu Teil 4 - Strafsachen - des Vergütungsverzeichnisses zum RVG. |
Wo soll die denn stehen? Teil 4 = Abschnitt 4? Vorbemerkung 4 finde ich da nicht.
Jedenfalls ist das kein Verfahren gg. mich gewesen, sondern gg. eine Dritte Person.
Wenn ich selber Akteneinsicht bzw. Informationen bekommen hätte, dann hätte ich nicht den Anwalt gebraucht.
Es geht wie gesagt auch um die Höhe, die ich nicht gerechtfertig finde. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 29.05.05, 23:13 Titel: |
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SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Wo soll die denn stehen? Teil 4 = Abschnitt 4? Vorbemerkung 4 finde ich da nicht. |
Im RVG
SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Jedenfalls ist das kein Verfahren gg. mich gewesen, sondern gg. eine Dritte Person.Wenn ich selber Akteneinsicht bzw. Informationen bekommen hätte, dann hätte ich nicht den Anwalt gebraucht. |
Das spielt keine Rolle. Steht an der angegebenen Stelle im RVG.
SusanneW hat folgendes geschrieben:: | Es geht wie gesagt auch um die Höhe, die ich nicht gerechtfertig finde. |
Das spielt ebenfalls keine Rolle. Wenn der Anwalt den Mittelwert angesetzt hat, muss er das nicht rechtfertigen. |
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