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Kostenrechnung mit Verfahrensgebühr 4104

 
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SusanneW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 19:09    Titel: Kostenrechnung mit Verfahrensgebühr 4104 Antworten mit Zitat

Ich sollte Auskünfte als Zeuge der Staatsanwaltschaft erteilen und mußte um die Hintergründe des Verfahrens - die eine andere Person betreffen - mir einen Rechtsanwalt nehmen um Akteneinsicht zu bekommen.
Der RA meinte, dass ich ihm dafür eine Vertretungsvollmacht unterschreiben müsse, was ich getan habe.
Jetzt bekomme ich eine Kostenrechnung mit Grundgebühr für Verteidiger §14, Nr.4100VV und Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14, Nr. 4104 VV (jeweils Mittelgebühr) obwohl es garnicht um mich geht und nicht gg. mich sondern der anderen Person ermittelt wird und ich nur Zeuge bin, der nur den Hintergrund erfahren wollte.
Jetzt soll ich für meine Hilfsbereitschaft auch noch richtig dick zur Kasse gebeten werden (fast Euro 500,-), obwohl der RA nur die Unterlagen angefordert hat und ich alles selber geschrieben habe und er das nur weitergeleitet hat.
Ich finde, dass die Rechnung nicht angemessen ist. Kann ich gg. die Höhe etwas unternehmen?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 22:07    Titel: Re: Kostenrechnung mit Verfahrensgebühr 4104 Antworten mit Zitat

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Ich sollte Auskünfte als Zeuge der Staatsanwaltschaft erteilen und mußte um die Hintergründe des Verfahrens - die eine andere Person betreffen - mir einen Rechtsanwalt nehmen um Akteneinsicht zu bekommen.



Wieso mussten Sie als Zeuge Akteneinsicht nehmen ? Als Zeuge müssen Se nur eine Aussage machen. Waren Sie möglicherweise gleichzeitig Angeschuldigter oder Opfer ?
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SusanneW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich war Opfer - ohne das ich etwas gemerkt habe; d.h. ohne das ich einen direkten Schaden erlitten habe (Kreditkartenbetrug).
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Ja, ich war Opfer - ohne das ich etwas gemerkt habe; d.h. ohne das ich einen direkten Schaden erlitten habe (Kreditkartenbetrug).



Und welche Hintergründe wollten Sie durch die Akteneinsicht erfahren ?
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SusanneW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts spezielles. Ich habe mich nur gewundert, dass ich von dem Mißbrauch nichts bemerkt habe und wollte einfach wissen wie das sein kann.
Kann ich wg. der Rechnung etwas unternehmen?
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Nichts spezielles. Ich habe mich nur gewundert, dass ich von dem Mißbrauch nichts bemerkt habe und wollte einfach wissen wie das sein kann.


Oben hat sich das noch anders angehört:

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Jetzt soll ich für meine Hilfsbereitschaft auch noch richtig dick zur Kasse gebeten werden


Offensichtlich war es nicht Hilfsbereitschaft, sondern Neugier.

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Kann ich wg. der Rechnung etwas unternehmen?


Ja. Zahlen ! Die Rechnung ist nämlich offensichtlich korrekt (Vorbemerkung 4 zu Teil 4 - Strafsachen - des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
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SusanneW
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::

(Vorbemerkung 4 zu Teil 4 - Strafsachen - des Vergütungsverzeichnisses zum RVG.


Wo soll die denn stehen? Teil 4 = Abschnitt 4? Vorbemerkung 4 finde ich da nicht.

Jedenfalls ist das kein Verfahren gg. mich gewesen, sondern gg. eine Dritte Person.
Wenn ich selber Akteneinsicht bzw. Informationen bekommen hätte, dann hätte ich nicht den Anwalt gebraucht.
Es geht wie gesagt auch um die Höhe, die ich nicht gerechtfertig finde.
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Wo soll die denn stehen? Teil 4 = Abschnitt 4? Vorbemerkung 4 finde ich da nicht.


Im RVG

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Jedenfalls ist das kein Verfahren gg. mich gewesen, sondern gg. eine Dritte Person.Wenn ich selber Akteneinsicht bzw. Informationen bekommen hätte, dann hätte ich nicht den Anwalt gebraucht.


Das spielt keine Rolle. Steht an der angegebenen Stelle im RVG.

SusanneW hat folgendes geschrieben::
Es geht wie gesagt auch um die Höhe, die ich nicht gerechtfertig finde.


Das spielt ebenfalls keine Rolle. Wenn der Anwalt den Mittelwert angesetzt hat, muss er das nicht rechtfertigen.
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