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Alle2Jahre zur Nachuntersuchung?
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faranggerman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beitrge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 19:04    Titel: Alle2Jahre zur Nachuntersuchung? Antworten mit Zitat

Hallo,ich bin seit 5Jahren dienstunfaehig,muss aber alle 2 Jahre bei der Amtsaerztin vorstellig werden,bin jetzt 42jahre alt,bis zu welchem Alter werde ich bei AA vorstellig sein muessen?Ich moechte dieses Jahr ins aussereuropaeische Ausland ziehen und denke es ist ein bisschen teuer alle 2 jahre nach Deutschland zu ziehen,gibt es eine Moeglich keit diese Nachuntersuchngen einzustell?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beitrge: 2279

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Solange es dir nicht zu lästig ist, die Pension zu kassieren, wirst du wohl den Anordnungen der Dienststelle, auch in Hinsicht auf die Nachuntersuchungen, Folge leisten müssen.
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faranggerman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beitrge: 8

BeitragVerfasst am: 29.05.05, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

wow,wirklich ne tolle sachliche Aussage,vielleicht solltest Du erstmal nach fakten fragen,bevor Du solch ein Mist schreibst,bin mit 37 nach einem Diesntunfall inPension geschickt worden trotz Klage,mein rechter Arm besteht zu 50% aus Titanium,dank der fahrlaessigkeit meines Dienstherrn Du Moron,die Wahrscheinlichkeit das ich wieder einen Job bekomme ist gleich NULL,von daher ist totaler Schwachsinn mich alle 2 Jahre zur AA zu schicken,nochmals reichlich Dank fuer die kompetente Antwort
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beitrge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nach § 45 BBG kann der Dienstherr den Beamten bis zum 63. Lebensjahr wieder reaktivieren. Das Bundesbeamtengesetz kennt hinsichtlich der Abständen zwischen den ärztlichen Nachuntersuchungen keine Regelung sondern stellt dies in das Ermessen der Behörde; Schleswig-Holstein schreibt einen Mindestabstand von 2 Jahren vor.

Insoweit musst ein Abstand von 2 jahren wohl akzepiert werden. Bei derartigen Zeitabständen sollte es aber zumindest medizinische Anhaltspunkte für eine mögliche Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit geben.
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faranggerman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beitrge: 8

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

ok vielen Dank fuer die Information!!!!!!!!!!!!!!
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Kuddel300
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beitrge: 12

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Die Reaktivierung kann teilweise begrenzt sein. Je nach dem ob Bundesbeamter oder Landesbeamter.

Falls das Landesbeamtengesetz gelten sollte, am besten nochmal dort nachsehen, da teilweise Abweichungen vom Bundesbeamtengesetz bestehen.

Kuddel300
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beitrge: 2279

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

faranggerman hat folgendes geschrieben::
wow,wirklich ne tolle sachliche Aussage,vielleicht solltest Du erstmal nach fakten fragen,bevor Du solch ein Mist schreibst,bin mit 37 nach einem Diesntunfall inPension geschickt worden trotz Klage,mein rechter Arm besteht zu 50% aus Titanium,dank der fahrlaessigkeit meines Dienstherrn Du Moron,die Wahrscheinlichkeit das ich wieder einen Job bekomme ist gleich NULL,von daher ist totaler Schwachsinn mich alle 2 Jahre zur AA zu schicken,nochmals reichlich Dank fuer die kompetente Antwort


1.Bevor du meckerst: Nenn doch einfach direkt alle Infos, die wichtig sein könnten, bevor du eine Frage extrem allgemein stellst.
2.Ich vermute, dass du Beamter auf Lebenszeit bist - dann mit allen Konseqenzen, die das Beamtenrecht so vorsieht - also nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
3.Bevor du ins Ausland ziehst erkundige dich, ob du das nicht genehmigen lassen musst.
4.Ím Tenor ist meine Antwort doch richtig- was willst du eigentlich?
5. was ist ein "moron"? (Amtssprache ist Deutsch, bei Wikipedia ist der Begriff unbekannt)
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faranggerman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beitrge: 8

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

ok vergiss Moron,ich bin Bundesbeamter,und mir ist klar das ich auch Pflichten habe,aber wie gesagt seblst die AA sagte beim letzten Besuch es waere sehr unwahrscheinlich das ich jemals nochmals arbeiten wuerde,was noch dazu kommt ich bin gegen meinen Willen in Pension geschickt worden,wie auch immer ich kann mir Deutschland einfach nicht mehr leisten und moechte gerne in ein Land meiner Wahl ziehen,das sollte doch auch fuer Beamte moeglich sein
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nong
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beitrge: 58

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 09:44    Titel: Amtsarzt alle 2 Jahre? Antworten mit Zitat

Also das mit der Nachuntersuchung musst Du in Kauf nehmen aber ansonsten kannst Du m.E. doch durchaus längere Zeit ins Ausland gehen. Wenn du wieder Post bzgl AA kriegst sollten das eben Deine Angehörigen regeln und Du kommst rechtzeitig wieder zurück. Und falls Deine Wahlheimat Thailand sein sollte bist Du nach einiger Zeit ohnehin froh mal wieder weg zu kommen - und das mit einer Wohnsitzverlegung nach dort ist ohnehin nicht so einfach - geschweige denn eigenes Eigentum zu erwerben.
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faranggerman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beitrge: 8

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nong,Thailand ist kein Problem,habe dort 3 Jahre gelebt,mit non o visa habe eine Tochter in Thailand,habe Thailand gefaellt mir ueberhaupt nicht,deswegen moechte ich nach Malaysia[Borneo],und ich verspuere absolut null Lust auf Deutschland oder Europa,naja werde ich wohl weiterhin alle 2 Jahre zur AA,also Vielen Dank nochmal
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beitrge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
3.Bevor du ins Ausland ziehst erkundige dich, ob du das nicht genehmigen lassen musst.


Eine Genehmigung für den Verzug in das (aussereuropäische) Ausland ist nach den Vorschriften des BeamtVG nicht erforderlich, sondern nur anzeigepflichtig.
Ggf. ist § 49 Abs. 6 und 7 aaO zu beachten.
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faranggerman
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beitrge: 8

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

danke sehr hilfreich,hmmm muss man denn mit irgendwelchen kuerzungen rechnen,im Falle eine Umzugs in ein Land wo die Lebenshaltungskosten guenstiger sind als in Deutschland?
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BeamtVG
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beitrge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Nein!

Allerdings solltest du vorher mit deiner privaten Krankenversicherung (Ich gehe davon aus, dass du eine hast) in Kontakt treten, um zu klären, ob das Vertragsverhältnis unter diesen Umständen fortgesetzt werden kann.
Beihilfe zahlt im Ausland für dich, deine Frau, nicht aber für deine dort mit dir lebenden (Stief-)Kinder, da es für diese kein Kindergeld gibt.
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R. H.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beitrge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Im Übrigen besteht auch die Möglickeit der Reisekostenvergütung für die An- und Abreise zum/vom Amtsarzt. Dies könnten Sie doch vor Ihrem Umzug mal klären lassen. Vielleicht hat das ja Auswirkungen auf das Ermessen der Behörde in Bezug auf die Untersuchungsintervalle.
Gruß
R. H.
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.06.05, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wie oft passiert es eigentlich, daß man reaktiviert wird? Ich habe noch kein Beispiel erlebt. Weiß da jemand näheres?
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