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faranggerman Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beitrge: 8
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Verfasst am: 29.05.05, 19:04 Titel: Alle2Jahre zur Nachuntersuchung? |
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| Hallo,ich bin seit 5Jahren dienstunfaehig,muss aber alle 2 Jahre bei der Amtsaerztin vorstellig werden,bin jetzt 42jahre alt,bis zu welchem Alter werde ich bei AA vorstellig sein muessen?Ich moechte dieses Jahr ins aussereuropaeische Ausland ziehen und denke es ist ein bisschen teuer alle 2 jahre nach Deutschland zu ziehen,gibt es eine Moeglich keit diese Nachuntersuchngen einzustell? |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beitrge: 2279
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Verfasst am: 29.05.05, 19:10 Titel: |
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| Solange es dir nicht zu lästig ist, die Pension zu kassieren, wirst du wohl den Anordnungen der Dienststelle, auch in Hinsicht auf die Nachuntersuchungen, Folge leisten müssen. |
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faranggerman Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beitrge: 8
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Verfasst am: 29.05.05, 19:20 Titel: |
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| wow,wirklich ne tolle sachliche Aussage,vielleicht solltest Du erstmal nach fakten fragen,bevor Du solch ein Mist schreibst,bin mit 37 nach einem Diesntunfall inPension geschickt worden trotz Klage,mein rechter Arm besteht zu 50% aus Titanium,dank der fahrlaessigkeit meines Dienstherrn Du Moron,die Wahrscheinlichkeit das ich wieder einen Job bekomme ist gleich NULL,von daher ist totaler Schwachsinn mich alle 2 Jahre zur AA zu schicken,nochmals reichlich Dank fuer die kompetente Antwort |
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lawyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beitrge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
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Verfasst am: 30.05.05, 06:46 Titel: |
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Nach § 45 BBG kann der Dienstherr den Beamten bis zum 63. Lebensjahr wieder reaktivieren. Das Bundesbeamtengesetz kennt hinsichtlich der Abständen zwischen den ärztlichen Nachuntersuchungen keine Regelung sondern stellt dies in das Ermessen der Behörde; Schleswig-Holstein schreibt einen Mindestabstand von 2 Jahren vor.
Insoweit musst ein Abstand von 2 jahren wohl akzepiert werden. Bei derartigen Zeitabständen sollte es aber zumindest medizinische Anhaltspunkte für eine mögliche Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit geben. |
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faranggerman Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beitrge: 8
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Verfasst am: 30.05.05, 07:12 Titel: |
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| ok vielen Dank fuer die Information!!!!!!!!!!!!!! |
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Kuddel300 Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.05.2005 Beitrge: 12
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Verfasst am: 30.05.05, 09:07 Titel: |
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Die Reaktivierung kann teilweise begrenzt sein. Je nach dem ob Bundesbeamter oder Landesbeamter.
Falls das Landesbeamtengesetz gelten sollte, am besten nochmal dort nachsehen, da teilweise Abweichungen vom Bundesbeamtengesetz bestehen.
Kuddel300 |
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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beitrge: 2279
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Verfasst am: 30.05.05, 10:12 Titel: |
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| faranggerman hat folgendes geschrieben:: | | wow,wirklich ne tolle sachliche Aussage,vielleicht solltest Du erstmal nach fakten fragen,bevor Du solch ein Mist schreibst,bin mit 37 nach einem Diesntunfall inPension geschickt worden trotz Klage,mein rechter Arm besteht zu 50% aus Titanium,dank der fahrlaessigkeit meines Dienstherrn Du Moron,die Wahrscheinlichkeit das ich wieder einen Job bekomme ist gleich NULL,von daher ist totaler Schwachsinn mich alle 2 Jahre zur AA zu schicken,nochmals reichlich Dank fuer die kompetente Antwort |
1.Bevor du meckerst: Nenn doch einfach direkt alle Infos, die wichtig sein könnten, bevor du eine Frage extrem allgemein stellst.
2.Ich vermute, dass du Beamter auf Lebenszeit bist - dann mit allen Konseqenzen, die das Beamtenrecht so vorsieht - also nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.
3.Bevor du ins Ausland ziehst erkundige dich, ob du das nicht genehmigen lassen musst.
4.Ím Tenor ist meine Antwort doch richtig- was willst du eigentlich?
5. was ist ein "moron"? (Amtssprache ist Deutsch, bei Wikipedia ist der Begriff unbekannt) |
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faranggerman Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beitrge: 8
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Verfasst am: 30.05.05, 16:45 Titel: |
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| ok vergiss Moron,ich bin Bundesbeamter,und mir ist klar das ich auch Pflichten habe,aber wie gesagt seblst die AA sagte beim letzten Besuch es waere sehr unwahrscheinlich das ich jemals nochmals arbeiten wuerde,was noch dazu kommt ich bin gegen meinen Willen in Pension geschickt worden,wie auch immer ich kann mir Deutschland einfach nicht mehr leisten und moechte gerne in ein Land meiner Wahl ziehen,das sollte doch auch fuer Beamte moeglich sein |
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nong FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.03.2005 Beitrge: 58
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Verfasst am: 31.05.05, 09:44 Titel: Amtsarzt alle 2 Jahre? |
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| Also das mit der Nachuntersuchung musst Du in Kauf nehmen aber ansonsten kannst Du m.E. doch durchaus längere Zeit ins Ausland gehen. Wenn du wieder Post bzgl AA kriegst sollten das eben Deine Angehörigen regeln und Du kommst rechtzeitig wieder zurück. Und falls Deine Wahlheimat Thailand sein sollte bist Du nach einiger Zeit ohnehin froh mal wieder weg zu kommen - und das mit einer Wohnsitzverlegung nach dort ist ohnehin nicht so einfach - geschweige denn eigenes Eigentum zu erwerben. |
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faranggerman Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beitrge: 8
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Verfasst am: 31.05.05, 12:08 Titel: |
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| Hallo Nong,Thailand ist kein Problem,habe dort 3 Jahre gelebt,mit non o visa habe eine Tochter in Thailand,habe Thailand gefaellt mir ueberhaupt nicht,deswegen moechte ich nach Malaysia[Borneo],und ich verspuere absolut null Lust auf Deutschland oder Europa,naja werde ich wohl weiterhin alle 2 Jahre zur AA,also Vielen Dank nochmal |
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BeamtVG FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beitrge: 215 Wohnort: Opposite Of The Lord
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Verfasst am: 31.05.05, 15:27 Titel: |
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| Zitat: | 3.Bevor du ins Ausland ziehst erkundige dich, ob du das nicht genehmigen lassen musst.
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Eine Genehmigung für den Verzug in das (aussereuropäische) Ausland ist nach den Vorschriften des BeamtVG nicht erforderlich, sondern nur anzeigepflichtig.
Ggf. ist § 49 Abs. 6 und 7 aaO zu beachten. |
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faranggerman Interessierter
Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beitrge: 8
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Verfasst am: 31.05.05, 15:36 Titel: |
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| danke sehr hilfreich,hmmm muss man denn mit irgendwelchen kuerzungen rechnen,im Falle eine Umzugs in ein Land wo die Lebenshaltungskosten guenstiger sind als in Deutschland? |
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BeamtVG FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beitrge: 215 Wohnort: Opposite Of The Lord
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Verfasst am: 31.05.05, 16:48 Titel: |
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Nein!
Allerdings solltest du vorher mit deiner privaten Krankenversicherung (Ich gehe davon aus, dass du eine hast) in Kontakt treten, um zu klären, ob das Vertragsverhältnis unter diesen Umständen fortgesetzt werden kann.
Beihilfe zahlt im Ausland für dich, deine Frau, nicht aber für deine dort mit dir lebenden (Stief-)Kinder, da es für diese kein Kindergeld gibt. |
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R. H. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beitrge: 114 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 03.06.05, 14:59 Titel: |
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Im Übrigen besteht auch die Möglickeit der Reisekostenvergütung für die An- und Abreise zum/vom Amtsarzt. Dies könnten Sie doch vor Ihrem Umzug mal klären lassen. Vielleicht hat das ja Auswirkungen auf das Ermessen der Behörde in Bezug auf die Untersuchungsintervalle.
Gruß
R. H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein... |
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Gast
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Verfasst am: 05.06.05, 23:00 Titel: |
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| Wie oft passiert es eigentlich, daß man reaktiviert wird? Ich habe noch kein Beispiel erlebt. Weiß da jemand näheres? |
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