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Mietkaution Zwangsversteigerung

 
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steupel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 18:37    Titel: Mietkaution Zwangsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo,

Fall: Erweb einer Gewerbeimmobilie durch Zwangsversteigerung. Das Objekt ist vermietet.
Wie Verhält sich das mit der Mietkaution, wenn der ehemalige Besitzer die Kaution nicht rausgibt ? Muss der "neue" Besitzer, sprich derjenige der das Objekt ersteigert hat für die Kaution aufkommen und diese zahlen, obwohl er sie nie erhalten hat ?

Vielen Dank und Gruss
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu habe folgendes gefunden , obgleich es sich um Zwangsverwaltung handelt.

Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Zwangsverwalter die Kaution zurückzahlen, selbst dann wenn er den Betrag gar nicht vom Vermieter erhalten hat. (OLG Hamburg WM 2002, 29)
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zwangsverwaltung unterscheidet sich doch sehr von Zwangsversteigerung.

Habe daher arge Bedenken, ob das hier gilt...
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.07.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das gilt auch in der Zwangsversteigerung:

http://dejure.org/gesetze/BGB/566a.html

http://dejure.org/gesetze/ZVG/57.html
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