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Fall: Erweb einer Gewerbeimmobilie durch Zwangsversteigerung. Das Objekt ist vermietet.
Wie Verhält sich das mit der Mietkaution, wenn der ehemalige Besitzer die Kaution nicht rausgibt ? Muss der "neue" Besitzer, sprich derjenige der das Objekt ersteigert hat für die Kaution aufkommen und diese zahlen, obwohl er sie nie erhalten hat ?
Dazu habe folgendes gefunden , obgleich es sich um Zwangsverwaltung handelt.
Nach Ende des Mietverhältnisses muss der Zwangsverwalter die Kaution zurückzahlen, selbst dann wenn er den Betrag gar nicht vom Vermieter erhalten hat. (OLG Hamburg WM 2002, 29)
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