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Person A bekommt Alg II; ihr Lebensgefährte weigert sich für sie aufzukommen und bestreitet die bestehende Bedarfsgemeinschaft.
Kann evtl. die Tochter von Person A für Unterhalt herangezogen werden, die zwar recht gut verdient, aber auch einen hohen Kredit (Haus) abzahlt. Oder ist es generell nicht möglich, die Kinder in so einem Fall heranzuziehen (außer bei der Pflege im Alter)?
Person A bekommt Alg II; ihr Lebensgefährte weigert sich für sie aufzukommen und bestreitet die bestehende Bedarfsgemeinschaft.
Kann evtl. die Tochter von Person A für Unterhalt herangezogen werden, die zwar recht gut verdient, aber auch einen hohen Kredit (Haus) abzahlt. Oder ist es generell nicht möglich, die Kinder in so einem Fall heranzuziehen (außer bei der Pflege im Alter)?
Gruß
Sam
Die Frage sollten Sie im "Familienrecht" stellen. Mit Betreuungsrecht hat sie nichts zu tun. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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