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Unterhaltspflicht für Eltern?

 
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Sam2904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 12:39    Titel: Unterhaltspflicht für Eltern? Antworten mit Zitat

Person A bekommt Alg II; ihr Lebensgefährte weigert sich für sie aufzukommen und bestreitet die bestehende Bedarfsgemeinschaft.

Kann evtl. die Tochter von Person A für Unterhalt herangezogen werden, die zwar recht gut verdient, aber auch einen hohen Kredit (Haus) abzahlt. Oder ist es generell nicht möglich, die Kinder in so einem Fall heranzuziehen (außer bei der Pflege im Alter)?

Gruß
Sam
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 13:07    Titel: Re: Unterhaltspflicht für Eltern? Antworten mit Zitat

Sam2904 hat folgendes geschrieben::
Person A bekommt Alg II; ihr Lebensgefährte weigert sich für sie aufzukommen und bestreitet die bestehende Bedarfsgemeinschaft.

Kann evtl. die Tochter von Person A für Unterhalt herangezogen werden, die zwar recht gut verdient, aber auch einen hohen Kredit (Haus) abzahlt. Oder ist es generell nicht möglich, die Kinder in so einem Fall heranzuziehen (außer bei der Pflege im Alter)?

Gruß
Sam


Die Frage sollten Sie im "Familienrecht" stellen. Mit Betreuungsrecht hat sie nichts zu tun.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Sam2904
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis, hab ich getan.

Gruß
Sam
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