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recht.de :: Thema anzeigen - Keinkind hat Fernseher beschädigt - Versicherungsschaden?
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Keinkind hat Fernseher beschädigt - Versicherungsschaden?
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kind bei der Patentante auf dem Arm, also da soll die Patentante mal schön selber auf die Brille aufpassen.
Wieso glauben eigentlich alle Leute, dass die Eltern für den Schaden ihrer Kleinkinder aufkommen müssen? Soll sich die Mutter oder der Vater noch daneben stellen wenn die Tante oder wer auch immer den Kleinen auf den Arm nimmt?
"Ach, ist der süß! Komm doch mal her Du kleiner Fratz!" Dann wird der Kleine auf dem, Arm genommen ohne dass er sich wehren kann und *zack* ist die Brille oder die Perlenkette futsch. Na, ich würd mich auch wehren wenn auf einmal ein Riese den ich nicht kenne ankommt und mich auf den Arm nimmt ....
_________________
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ford Prefect hat folgendes geschrieben::
Na, ich würd mich auch wehren wenn auf einmal ein Riese den ich nicht kenne ankommt und mich auf den Arm nimmt ....


"Doofe Patentante" *zack* Sehr glücklich
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elpresley
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.06.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Die Patentante wird Ihre Brille selbst bezahlen müssen. Kinder unter 7 sind nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichversicherung der Eltern (oder die eltnern selbst) zahlt nur bei einer Veletzung der Aufsichtspflicht (melden die Eltern solche Schäden und fragt man danach, dann wird aus Unwissenheit oder Angst oftmals geantwortet, das sie die Aufsichtspflicht natürlich nicht verletzt hätten....in dem Falle natürlich für die Regulierungsstelle der Versicherung die falsche Antwort. Will man den Schaden reguliert wissen, haben die Eltern natürlich zu antworten, das sie die Aufsichstspflicht verletzt haben, dann zahlt die Regulierungsstelle auch meist.). Merke: Eltern haften(meist) NICHT für Ihre Kinder.
_________________
Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, nicht für das, was Du verstehst.
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