Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückzahlung der Kaution nach dem Mietverhältnis
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückzahlung der Kaution nach dem Mietverhältnis

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
PAYBACK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 17:18    Titel: Rückzahlung der Kaution nach dem Mietverhältnis Antworten mit Zitat

Die für uns zuständige Immobilienverwaltung, so habe ich jetzt erst erfahren, hat meinem Vormieter die Kaution von 3 Kaltmieten erst nach 1,5 Jahren zurückgezahlt. Ist es rechtlich OK wenn ich bei meiner Kündigung des Mietverhältnisses die letzten 3 Mieten "nicht" bezahle sondern nur den Anteil an den Nebenkosten überweise?
Das Mietobjekt war bei der Übergabe durch den Vormieter und eines Anwesenden der Immobilienverwaltung in einwandfreien Zustand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 17:31    Titel: Re: Rückzahlung der Kaution nach dem Mietverhältnis Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es rechtlich OK wenn ich bei meiner Kündigung des Mietverhältnisses die letzten 3 Mieten "nicht" bezahle sondern nur den Anteil an den Nebenkosten überweise?


Nein, "rechtlich OK" ist das nicht. Aber ich wüßte nicht, was der Eigentümer dagegen machen will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz einfach auf Zahlung klagen, die Mietkaution dient der Sicherung ein abwohnen würde dieses unterlaufen. Dies wurde auch schon per Gerichtsurteil festgestellt. Dann darf der Mieter nicht nur die fehlenden Mieten nachbezahlen sondern auch noch die Zinsen, sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PAYBACK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

dein Zitat:
Dies wurde auch schon per Gerichtsurteil festgestellt...

Welches Gericht? Wann? Wo?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 07:37    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03037.html hat folgendes geschrieben::
LG München
1996-07-17
14 S 5138/96

Abwohnen der Mietkaution
Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietkaution "abzuwohnen", in dem er in den letzten Monat vor Beendigung des Mietverhältnisses die Miete nicht mehr zahlt und den Vermieter bittet, die Miete mit der Kaution zu verrechnen.

Die Kaution dient der Sicherung der Ansprüche des Vermieters (z.B. bei Schäden). Durch das Abwohnen würde dieser Sicherungszweck unterlaufen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage.

Der Mieter darf die Kaution nicht abwohnen, weil ihm die Kaution erst nach Mietende zusteht. Was nun wenn er die letzten 2 Monate nicht gezahlt hat und die Mietzeit zu Ende ist? Kann man dann als Vermieter noch die Mieten - als solches - einklagen?
Oder muss man sich dann darauf einlassen, dass diese gegen die Kaution verrechnet werden?

Hintergrund: Schäden and der Wohnung und unzulässig geminderte Miete würden die Kaution aufbrauchen. Die 2 Mieten würden dann noch fehlen. Folge: Der Vermieter müßte klagen und vermutlich die Schäden nachweisen und die unberechtigte Minderung.

Wenn er aber die Miete separat per Mahnbescheid anfordern und erhalten könnte (wie VOR Mietende), dann hätte er die Kaution zu seiner Verfügung und der Mieter müßte klagen, um an die Kaution dran zu kommen - und nachweisen, dass er die Miete kürzen durfte etc.

Danke im voraus !
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rückzahlung der Kaution ist erst dann fällig, wemm alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis (auch Nebenkosten) abgerechnet sind. Aus diesem Grund kann es zu Verzögerungen kommen, wenn der Mieter am Anfang des Abrechnungsjahres auszieht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Schadensersatzforderung aus evtl. vom Mieter verursachten Schäden kann der Vermieter innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen. Von daher hat der Mieter keinen Anspruch auf Auszahlung der geleisteten Mietkaution vor Ablauf dieser Frist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Würde dann ein billiger Mahnbescheid, ausgestellt auf die letzten nicht gezahlten 2 Monatsmieten, reichen ?
Die Kaution würde dann den Rest decken.

Vorteil dieser Variante:
----------------------------

- der Mahnbescheid stoppt die Verjährung der Ansprüche und ist billig. Macht der Mieter nichts, erhält man einen Titel. Widerspricht er, so landet man automatisch vor Gericht (was nicht mehr kostet als direkt dahin zu gehen - und man spart ein Schlichtungsverfahren).

- Die 2 Monatsmieten sind unstrittig, d.h. dagegen kann der Mieter nichts einwenden - außer dass er darauf besteht, diese von der Kaution zu begleichen (was ja nicht OK wäre).

- Es braucht vor Gericht nicht wegen Schönheitsreparaturen, Mietminderung etc. gestritten werden (sondern nur wegen der 2 MM), denn alles außer den 2MM würde die Kaution ja abdecken. Wollte der Mieter etwas von der Kaution wieder haben, müßte ER klagen....
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.