Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung des Mietverhältnis / Eigenbedarf oder Sanierung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung des Mietverhältnis / Eigenbedarf oder Sanierung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bert2006
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.06.05, 21:39    Titel: Kündigung des Mietverhältnis / Eigenbedarf oder Sanierung ? Antworten mit Zitat

Hallo ,

Wir wollen das Mietverkältnis unserem zu unserem Mieter kündigen aus 3 Gründen

1. Mieter zahlt nur wie er bock hat 2. Ich und meine Frau möchten in das Haus 3. Haus hat stand der Technik von 1960 und eine Sanierung ist überfällig (Haus ist jedoch nicht baufällig).

Wie sollte man vorgehen in der Begründung der Kündigung ?

Alle drei Tatsachen darlegen in dem Kündigungsschreiben oder die Kündigung nur mit Eigenbedarf oder Sanierung begründen ?

cu bert.......1,2 oder 3 Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

In jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, bei einer Eigenbedarfkündigung bzw. wegen schleppender Mietzahlung kann man als Eigentümer sehr sehr viele Fehler machen die dann sehr viel Geld kosten können. Eine Kündigung wegen Sanierung ist so gut wie ausgeschlossen, ausser das Haus wird komplett entkernt, so das nur noch die Fassade stehen bleibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bert2006
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
..........entkernt, so das nur noch die Fassade stehen bleibt.


nun letzendlich läuft es aber daraus hinaus.

Die Grundlegende Frage war aber ob es sinvoll ist alles in die Kündigung miteinfließen zu lassen ?

cu bert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Aus gerichtlicher Praxis kann ich sagen, dass so eine "Multifunktionskündigung" wegen 100 Gründen gleichzeitig keinen guten Eindruck macht.

Lieber nur einen Grund, der dann zieht!

Im Hinblick auf die möglichen Kosten einer fehlerhaften Kündigung kann ich - entgegen meiner sonstigen Beratung - nur zur Einschaltung eines mietrechtlich erfahrenen Anwalts raten...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 12:40    Titel: Re: Kündigung des Mietverhältnis / Eigenbedarf oder Sanieru Antworten mit Zitat

bert2006 hat folgendes geschrieben::
Wir wollen das Mietverkältnis unserem zu unserem Mieter kündigen aus 3 Gründen: 1.) Mieter zahlt nur..... 2. Ich und meine Frau möchten in das Haus 3. Haus hat stand der Technik ..........Alle drei Tatsachen darlegen in dem Kündigungsschreiben oder die Kündigung nur mit Eigenbedarf oder Sanierung begründen ?:

Ich würde mich auf 2.) konzentrieren. Der klassische Eigenbedarf scheint mir die höchsten Erfolgsaussichten zu bieten.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.