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Kündigung im Sonderfall?

 
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autoandimat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 21:50    Titel: Kündigung im Sonderfall? Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgende Problematik:
Hauptversicherungsnehmer A hat den Lebensabschnittspartner B in seiner Rechtsschutzversicherung mitversichert. Mittlerweile gehen A und B aber getrennte Wege. A informiert die Versicherung umgehend von der Trennung und bittet um Herausnahme von B aus dem Vertrag. Die Versicherung bestätigt den Wunsch von A und schickt eine "geänderte" Versicherungspolice. In dieser ist jedoch B wiederum als versicherte Person mit aufgeführt.
Frage: Tritt in diesem Fall das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Kraft?

Vielen Dank vorab für eine Antwort
Gruß autoandimat Mit den Augen rollen
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo autoandimat,

welches "Sonderkündigungsrecht" ist denn hier gemeint?

Beitragserhöhung liegt offenbar nicht vor, und ein anderes Sonderkündigungsrecht fällt mir im Augenblick nicht ein.

Hier sieht es so aus, als ob einfach der Sachbearbeiter gepennt hat und vergessen hat, in seiner EDV die mitversicherte Person zu inaktivieren.

Ich würde einen kurzen Brief (oder E-Mail) an den Versicherer schreiben mit der Bitte, einen korrigierten Versicherungsschein zuzusenden, und damit müsste die Sache gegessen sein.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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