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Wann kann nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden?

 
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Bismark
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:06    Titel: Wann kann nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden? Antworten mit Zitat

Kann der Geschädigte bei Haftpflichtschäden darauf bestehen, nach Kostenvoranschlag abzurechnen, oder ist er auf Verlangen der Versicherung verpflichtet einen beschädigten Gegenstand reparieren zu lassen und dann die Reparaturrechnung vorzulegen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann den Schaden auch auf Basis eines Kostenvoranschlages mit der Versicherung abrechnen.
Diese wird sich dann aber wahrscheinlich weigern, den Mehrwertsteueranteil zu erstatten, da ohne tatsächliche Reparatur nicht angefallen.
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Bismark
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der Ust wäre nicht das Problem für den Geschädigten. Winken

Kann die Versicherung denn verlangen, dass repariert wird?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann die Versicherung denn verlangen, dass repariert wird?


nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Man kann den Schaden auch auf Basis eines Kostenvoranschlages mit der Versicherung abrechnen.

_________________
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Bismark
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Anmeldungsdatum: 02.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, dass ich fast die gleiche Frage nochmal gestellt habe...

ABER: Die Aussage, es KANN per Kostenvoranschlag abgerechnet werden, kann auch bedeuten, dass die Versicherung dies nicht muss.

Wenn die Versicherung auf eine Reperaturrechnung besteht, was soll der Geschädigte dann erwidern? Wo steht das, dass er auch das Recht hat, nicht zu reparieren?

DANKE... Smilie
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Als Geschädigter kannst du dir aussuchen, ob du eine Rechnung einreichst oder einen Kostenvoranschlag. Die Gesellschaft muss das erstatten, was du einreichst.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

anders gefragt: wo steht, dass er reparieren lassen MUSS? Winken

er muss nicht, es steht dem geschädigten frei, ob er den schaden reapieren lässt und die rechnung sozusagen beglichen wird, oder ob er nicht repariert, und das geld auf der reeperbahn verjubelt...

was anderes ist es beim sog. "naturalersatz" in der Teilkasko bzw. glasversicherung den es gibt/gab., aber das hat mit haftpflicht ja nichst zu tun.
_________________
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ht-net
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Brackenheim

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 23:10    Titel: ohne mwst? Antworten mit Zitat

..wieso bei kostenvoranschlag ohne mwst? wenn ich den schaden selber repariere hab ich auch mwst zu bezahlen.... wo soll denn das stehen?
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 09:31    Titel: Re: ohne mwst? Antworten mit Zitat

ht-net hat folgendes geschrieben::
..wieso bei kostenvoranschlag ohne mwst? wenn ich den schaden selber repariere hab ich auch mwst zu bezahlen.... wo soll denn das stehen?


dann hast du aber Rechnungen über die benutzten Teile, die du einreichen kannst- d.h. die MwSt. ist nachweisbar angefallen. Das ist was anderes.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

...aber eben auch nur die anteilige mehrwertsteuer für die gekauften teile, nicht für die mwst die auf die arbeitszeit einer werkstatt anfallen würde.

im übrigen steht das hier:

Zitat:
BGB §249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) ...

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


_________________
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