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Vermutung nicht rechtliche Anmeldung

 
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clarissa1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 21:32    Titel: Vermutung nicht rechtliche Anmeldung Antworten mit Zitat

Guten Abend an alle,

ich vermute, das in meinem Wohnhaus eine Person angemeldet ist, die jedoch nicht hier wohnt. Am Briefkasten steht der Name der Person die dort wohnt, doch die 2. Person, die auf dem Briefkasten steht, habe ich noch nie gesehen. Also es wohnt nur einer in der Wohnung.
Kann ich darauf bestehen, falls hier noch wer angemeldet ist, das die Nebenkosten, soweit auf Personen umgerechnet werden muss, diese Person auch mitgerechnet wird?

Wie kann ich das rausfinden?

Vielen Dank
Clarissa1
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roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh die Frage nicht.
Wenn die zweite Person noch nie gesehen wurde, inwiefern kann sie dann Nebenkosten verursachen?

Hier gibt es nur einen Weg dies rauszufinden, den Mieter fragen ob dauerhaft eine zweite Person dort wohnt. Ist dies der Fall, können die Nebenkosten angepasst werden.

Eine Möglichkeit wäre, das die zweite Person nur gelegentlich zu Besuch dort ist, dann dürfen die Nebenkosten nicht angepasst werden, oder es handelt sich mit Einverständnis des Hauptmieters nur um eine Postadresse.
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clarissa1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich würde ja selber gern einen Freund wegen der Postadresse bei mir anmelden.
Doch mir wurde gesagt, wenn er nicht bei mir wohnt, sei das nicht legal bzw. nicht i.O. !?!
Ist es nicht egal wo man sich aufhällt?
Und wenn derjenige auch keine Allgemeinkosten verursacht, könnte doch keiner was dagegen haben.

Gruß
Clarissa1
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

clarissa1 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich würde ja selber gern einen Freund wegen der Postadresse bei mir anmelden.
Doch mir wurde gesagt, wenn er nicht bei mir wohnt, sei das nicht legal bzw. nicht i.O. !?!
Ist es nicht egal wo man sich aufhällt?
Und wenn derjenige auch keine Allgemeinkosten verursacht, könnte doch keiner was dagegen haben.

Gruß
Clarissa1


Der Vermieter muß die Anmeldung unterschreiben (zumindest ist das hier in Köln so).
Allerdings verstehe ich den Zusammenhang nicht mit Ihrem Eingangsposting.
Sie mißgönnen das also Ihrem Nachbarn und wollen einen nicht dort wohnenenden Menschen für nicht verursachte Nebenkosten haftbar machen, weil Sie neidisch sind, daß Sie nicht dürfen, was er einfach macht?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

clarissa1 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich würde ja selber gern einen Freund wegen der Postadresse bei mir anmelden.
Doch mir wurde gesagt, wenn er nicht bei mir wohnt, sei das nicht legal bzw. nicht i.O. !?!
Ist es nicht egal wo man sich aufhällt?
Und wenn derjenige auch keine Allgemeinkosten verursacht, könnte doch keiner was dagegen haben.

Gruß
Clarissa1


Jede Person die auf Dauer irgentwo wohnt ist meldepflichtig. Das kann ein Erstwohnsitz oder auch Zweitwohnsitz sein. Bis zum 2.4.2004 musste der Mieter seine Wohnung innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung abmelden und an seinem neuen Wohnort anmelden. Auch der Vermieter hatte bei der Ab.- und Anmeldung mitzuwirken. Seit 2.4.2004 wurde das elektronische Anmeldeverfahren bundeseinheitlich eingeführt. Hierbei ist die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung entfallen, wobei er aber bei einem rechtlichen Interesse einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Vor und Familiennamen der in seiner Mietwohnung gemeldeten Einwohner hat. Umzüge innerhalb der BRD wird auf die Abmeldung verzichtet, außer jemand zieht ins Ausland.
Es besteht aber nicht die Pflicht sich ständig am gemeldeten Ort aufzuhalten. (z.B. Zweitwohnsitz )
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand Lust hat, an seinem Briefkasten zusätzlich den Namen "Meier" anzubringen, ist das doch allein seine Entscheidung. Wer weiß, vielleicht heißt sein Hund ja so. Sehr glücklich
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Postadresse muß nicht Meldeadresse sein. Es gibt Briefkastenfirmen warum also nicht Brifkastenpersonen.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

clarissa1 hat folgendes geschrieben::
... wenn derjenige auch keine Allgemeinkosten verursacht, könnte doch keiner was dagegen haben.

Kosten werden alleine dadurch verursacht, daß jemand an dieser Adresse angemeldet ist, denn z.B. die Müllabfuhrgebühren richten sich ausschliesslich danach, wieviel Personen im Haus angemeldet sind. Per Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt werden die Müllgebühren festgesetzt. Der Vermieter bzw. Verwalter verteilt dann diese Kosten entweder nach m² Wohnfläche oder 1.000stel MEA oder (eher selten) nach Personenanzahl.
MfG
Lucky
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