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bert2006 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 14.06.05, 18:09 Titel: Mieter für Unkosten nachhaltig haftbar machen - geht das ? |
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Hallo Leute ,
kann man einen Mieter mit dem man Probleme hatte und reichlich unkosten nachträglich so festnageln das man ggf irgendwann sämtliche Unkosten und Rückstände bekommt sobald er wieder "flüssig" ist.
Merci Bert |
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Raubtier FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.06.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 14.06.05, 18:19 Titel: |
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Da hilft nur ein Verstreckbarer Titel... Wenn die Forderungen gerechtfertigt sind. Deisen Bekommt man nachdem man gültige Rechnungen und Mahnungen gestellt hat, beim Zuständigen Amtsgereicht. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 14.06.05, 20:18 Titel: Re: Mieter für Unkosten nachhaltig haftbar machen - geht das |
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bert2006 hat folgendes geschrieben:: | Hallo Leute ,
kann man einen Mieter mit dem man Probleme hatte und reichlich unkosten nachträglich so festnageln das man ggf irgendwann sämtliche Unkosten und Rückstände bekommt sobald er wieder "flüssig" ist.
Merci Bert |
Was für Unkosten? Nebenkosten??? Nur was im MV vereinbart ist. Bitte mal in den Vertrag schauen. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 14.06.05, 20:31 Titel: |
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Es gibt keine UNkosten.  |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 14.06.05, 20:48 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Es gibt keine UNkosten.  |
Doch, UNkosten sind UNNÜTZE Kosten, und diese widerrum sind grundsätzlich nicht auf einen Mieter umlegbar.  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 15.06.05, 07:39 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Es gibt keine UNkosten.  |
Doch, UNkosten sind UNNÜTZE Kosten, und diese widerrum sind grundsätzlich nicht auf einen Mieter umlegbar.  |
Ein Wortspiel, Bert meinte sicherlich Nebenkosten !!  |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 15.06.05, 17:15 Titel: |
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Unkosten könnten z.B. Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Gebühren der Zwangsräumung und (vergeblichen) Zwangsvollstreckung usw sein. Es sind zwar KOSTEN, aber weil eigentlich unnötig, kann man es durchaus auch UN-Kosten nennen.
Wenn diese Forderungen tituliert sind, kann man 30 Jahre lang pfänden und vollstrecken.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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bert2006 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.06.2005 Beiträge: 23
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Verfasst am: 15.06.05, 20:42 Titel: |
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Lucky hat folgendes geschrieben:: | Unkosten könnten z.B. Anwaltsgebühren, Gerichtsgebühren, Gebühren der Zwangsräumung und (vergeblichen) Zwangsvollstreckung usw sein. Es sind zwar KOSTEN, aber weil eigentlich unnötig, kann man es durchaus auch UN-Kosten nennen.
Wenn diese Forderungen tituliert sind, kann man 30 Jahre lang pfänden und vollstrecken.
MfG
Lucky |
servus lucky,
genau um sowas dreht es sich.
schön das es neben mietzecken einigezeit später auch vermirtzecken geben kann ................ das entschädigt für den vergangenen ärger.
cu bert |
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